Fiskus zurückgepfiffen
Vorbeugende Aufsicht ohne Umsatzsteuer
Ärztliche Leistungen für einen Sportveranstalter dienen „unmittelbar dem Schutz und der Aufrechterhaltung der menschlichen Gesundheit“, so der Bundesfinanzhof.
Ärztliche Leistungen für einen Sportveranstalter dienen „unmittelbar dem Schutz und der Aufrechterhaltung der menschlichen Gesundheit“, so der Bundesfinanzhof.
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