Bundessozialgericht
Vorrang des Arzneimittelrechts auch bei tödlicher Erkrankung
Bitter für Patienten: Fällt ein Arzneimittel im Zulassungsverfahren durch, kann es in der betreffenden Indikation auch nicht mehr off Label im Rahmen einer medikamentösen Letztoption zu Lasten der GKV verordnet werden.