Leistungen für Selbstzahler
WIdO meldet erstmals Rückgang der IGeL-Offerten
Ärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) häufiger den Besserverdienenden unter ihrer gesetzlich versicherten Klientel an.
Veröffentlicht:BERLIN. Erstmals seit Jahren verzeichnet das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) einen Rückgang ärztlicher IGeL-Offerten. Laut am Dienstag veröffentlichter Zahlen bekam 2018 etwa jeder vierte gesetzlich Versicherte (29 Prozent) von seinem Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung angeboten. Davon hätten drei Viertel (72 Prozent) die Leistung auch in Anspruch genommen.
Bei der vorangegangenen Befragung 2015 hatte das WidO mit einer Angebotsquote von 33,3 Prozent den vorläufigen Peak der privaten Leistungserbringung unter Kassenpatienten ermittelt. Bereits seit 2001 führt das Institut in unregelmäßigen Abständen repräsentative Bevölkerungsumfragen zum IGeL-Markt durch. Zu möglichen Gründen für den aktuellen Rückgang macht das WIdO keine Angaben.
In der Mehrzahl der Fälle (74 Prozent) gehe die Initiative zur Selbstzahlerleistung vom Arzt aus, heißt es. Dabei hänge es weniger vom Alter oder Gesundheitszustand ab, ob einem Patienten eine IGeL unterbreitet werde, als vielmehr von dessen Einkommen und Schulbildung. 22 Prozent der Umfrageteilnehmer mit einem Monatsnetto unter 2000 Euro bestätigten, von ihrem Arzt auf eine IGeL angesprochen worden zu sein.
Bei den Befragten mit über 4000 Euro Haushaltsnetto fiel die Quote deutlich höher aus (35 Prozent). „Offensichtlich spielt es also nicht nur eine Rolle, für wie medizinisch relevant Ärzte eine Leistung erachten, sondern auch, wie sie die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Patienten einschätzen“, kommentiert Studienleiter Klaus Zok.
Kassenärzte erwirtschafteten 1 Milliarde Euro mit IGeL
Aus der jüngsten Umfrage rechnet das WIdO hoch auf bundesweit rund eine Milliarde Euro, die Kassenärzte mit Selbstzahlerleistungen erwirtschaften.
Durchschnittlich kostete eine IGeL rund 74 Euro. Allerdings scheint es noch immer Verbesserungsbedarf sowohl hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Leistungsvereinbarung als auch der korrekten Rechnungsstellung zu geben. Zehn Prozent der Selbstzahler-Kunden erhielten 2018 laut AOK-Studie keine Rechnung mit detaillierter Auflistung der erbrachten Leistungen und Preise.
Nach GOÄ ist die ordentliche Rechnung aber Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung. Immerhin: 2015 betrug der IGeL-Anteil ohne Rechnungsstellung noch knapp 12 Prozent. Eine schriftliche Vereinbarung über die Privatbehandlung – wie im Bundesmantelvertrag vor Behandlungsbeginn gefordert – bestätigten 2018 nur fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent).
Die Studie
- Für den WIdO-Monitor 2019 zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wurden 2007 gesetzlich Krankenversicherte befragt, die in den zurückliegenden 12 Monaten bei einem niedergelassenen Arzt (ohne Zahnärzte) in Behandlung waren.
- Die Befragung erfolgte telefonisch in der zweiten Jahreshälfte 2018.
- Online einzusehen ist die Studie„Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis“ (WIdO-Monitor 1/2019) unter: https://bit.ly/2Tgd2wT
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