Kommentar – IGeL-Monitor
Streit um die Deutungshoheit
Ist das eine Trendwende? Nach Angaben des WIdO-Monitors zu Individuellen Gesundheitsleistungen sind diese 2018 erstmals seltener angeboten worden als in der vorigen Berichtsperiode – ein Rückgang um knapp fünf Prozentpunkte im Vergleich zu 2015. 29 Prozent der Befragten 2007 GKV-Versicherten haben binnen zwölf Monaten ein IGeL-Angebot erhalten oder in Rechnung gestellt bekommen.
Die Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern von IGeL sind dennoch weiter tief. Der alte Streit um die Deutungshoheit kann mit den neuen Zahlen nun in die nächste Runde gehen.
Fakt ist, dass 72 Prozent der Befragten die Angebote der Ärzte annehmen, wobei sich fast 90 Prozent nicht gedrängt fühlten. Wer sich die angebotenen Leistungen anschaut (Glaukom-Vorsorge, PSA, Akupunktur, viele Labor-IGeL etc.), sieht, dass viele IGeL sinnvoll sind, auch wenn die Krankenkassen sie nicht bezahlen. Der GKV-Katalog ist nun mal auf das Notwendige, Ausreichende und Wirtschaftliche beschränkt.
Ärzte, die sich an die Vorgaben der Bundesärztekammer halten – Stichwort IGeL-Dekalog – können guten Gewissens IGeL anbieten. Wenn sich der Markt dabei etwas konsolidiert, schadet das sicher nicht.
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