Umgang mit Daten
Was Patienten bei der E-Patientenakte wichtig ist
In knapp sechs Monaten fällt der Startschuss, dann müssen Kassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte offerieren. Die haben auch Interesse daran, stellen aber Bedingungen für die Nutzung.
Veröffentlicht:Berlin. Landauf, landab laufen sich verschiedene Kassen bereits warm, um für ihre Version der elektronischen Patientenakte (ePA) die Werbetrommel zu rühren. Verbindlich wird deren Einführung von Gesetzes wegen zum Jahreswechsel.
Die Kassen dürften mit ihrem Getöse mehrheitlich auf offene Ohren stoßen. Denn: 73 Prozent der Bundesbürger ab 16 Jahre würden eine ePA nutzen. Dies ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbandes bitkom, die dessen Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder vor Kurzem in Berlin vorgestellt hat.
Angesichts der seit Jahren andauernden virulenten Diskussion um ePA und Datenschutz respektive Zugriffsrechte erstaunt es nicht, welche drei Anforderungen an die ePA den Versicherten am wichtigsten sind.
Datenhoheit den meisten besonders wichtig
Mit 64 Prozent auf den Spitzenplatz kommt hier die Datenhoheit, die beim Patienten liegen müsse sowie das patientenseitige Zugriffsmanagement auf die persönlichen Gesundheitsdaten – der Versicherte will selbst steuern können, welcher Arzt welche Daten einsehen darf. 63 Prozent nennen Datenschutz und Datensicherheit per se als wichtigste Themen (siehe nachfolgende Grafik).
Wo die Server stehen, auf denen die Daten aus der ePA gespeichert werden, scheint für die Mehrheit keine brenzlige Frage zu sein. Nur 42 Prozent äußern, es sei ihnen wichtig, dass diese Server ausschließlich in Deutschland stünden.
Fast jedem Dritten (31 Prozent) ist die Bedienungsfreundlichkeit besonders wichtig, jeder Vierte (24 Prozent) wünscht sich einen mobilen Zugang über das Smartphone.
Versicherte erhalten ePA ihrer Kasse
Rohleder relativiert die Ergebnisse mit Blick auf die Alltagsrelevanz. Denn: „Problematisch ist, dass die Versicherten künftig kaum Wahlfreiheit bei der elektronischen Patientenakte genießen. Wer eine andere ePA als die seines Versicherers möchte, muss dafür die Kasse wechseln. Die ePA eines privaten Anbieters zu wählen, wird nicht möglich sein.“
Seinem Verband ist das ein Dorn im Auge, sei dies ist „ein tief greifender und aus unserer Sicht inakzeptabler Einschnitt in die Wahlfreiheit der Patienten.“