Feldmann bei KBV-VV
Weiterbildung bleibt eine Baustelle
Trotz einiger Fortschritte - die Finanzierung der Weiterbildung steht weiter auf wackligen Füßen.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. Die KBV misst der Weiterbildung und ihrer Förderung eine zentrale Rolle zur künftigen Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung bei.
Vor allem in der Allgemeinmedizin existiere zusätzlicher Förderbedarf, der im Grundsatz auch von der Politik anerkannt werde, so KBV-Vorstandsmitglied Regina Feldmann am Montag bei der Vertreterversammlung in Frankfurt.
In Teilen habe die KBV in Verhandlungen zum Versorgungsstärkungs-Gesetz Fortschritte erzielt: Dazu gehöre die Aufstockung der zu fördernden Weiterbildungsstellen und der Förderung. Inhaltliche Aspekte des KBV-Stiftungskonzepts seien - trotz Bedenken der Bundesärztekammer - als Option in der das Gesetz aufgenommen worden.
Weiterbildung besser organisieren
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Nach dem Konzept können Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene verwaltet werden, regionale Projekte zur Stärkung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert und das Programm potenziell auf andere Fachgruppen erweitert werden.
Nach wie vor unklar bleibt aber, ob tatsächlich in der Allgemeinmedizin 7500 Vollzeitstellen bezahlt werden. Die Finanzierung der Weiterbildung von Fachärzten in der ambulanten Medizin sei noch unverbindlich.
Dringend notwendig sei auch, die Weiterbildung besser zu organisieren, um die Weiterbildungsdauer - effektiv liegt sie bei zehn Jahren doppelt so hoch wie vorgesehen - zu verkürzten. Vielversprechend sei die Organisation durch Kompetenzzentren, wie sie in Hessen und Baden-Württemberg entstanden seien.
Therapiespielräume von Physiotherapie könnten erweitert werden
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Eine Absage erteilte Feldmann einer Initiative aus der Unionsfraktion, Patienten den Direktzugang zu Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen und damit Diagnose-, Therapie-und Ergebnisverantwortung auf medizinische Assistenzberufe zu verlagern.
Damit werde die Versorgung von Patienten zergliedert. Möglich sei aber, die Therapiespielräume von Physiotherapeuten durch eine ärztliche Blankoverordnung zu erweitern, bei der der Arzt sich auf Indikation, Diagnose und Therapieziel beschränkt, der Heilmittelerbringer aber die Verantwortung für die Auswahl einer wirtschaftlichen Therapie übernehme.
Ausdrücklich begrüße die KBV die Zielsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes. Notwendig sei aber die Sicherung einer dauerhaften Finanzierung.
Leistungen müssten von der Budgetierung ausgenommen sein. Ferner müssten flächendeckend und kassenübergreifend Versorgungsverträge abgeschlossen werden. (HL)