Der konkrete Fall

Wenn der Hund im Hotelzimmer randaliert

Zerkratzte Türen und Tapeten im Hotel, das sehen Eigentümer nicht gerne. Damit Hundehalter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie ihren Versicherungsschutz genau prüfen.

Veröffentlicht:

Frage: Während meines Urlaubs hat mein Hund die Tür des Hotelzimmers zerkratzt. Kommt die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für diesen Schaden auf?

Antwort: Das kommt auf Ihren Vertrag an. Sieht er einen Schutz vor Mietsachschäden vor, zahlt die Gesellschaft. Doch längst nicht alle Hundehalterhaftpflichtversicherer bieten diesen Schutz an. Sind Ärzte viel mit ihrem Hund unterwegs, sollten sie diesen Zusatz auf jeden Fall in die Police aufnehmen. Zerstört der Hund im Hotelzimmer dann zum Beispiel die Tür, kommt die Versicherung dafür auf.

Ärzte sollten außerdem darauf achten, dass auch Schäden an beweglichen Gegenständen gedeckt sind. Viele Versicherer regulieren nur Schäden an fest eingebauten Gebäudebestandteilen, zum Beispiel Kratzer an Türen oder Flecken im Teppichboden.

Auf der sicheren Seite sind Hundehalter, wenn ihr Versicherungsvertrag den Zusatz "mobile Einrichtungsgegenstände in Hotels und Ferienwohnungen" enthält. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht bei Abnutzung und Verschleiß.

Wenn der Vierbeiner aus Langeweile Türen und Tapeten in der eigenen Wohnung malträtiert, müssen Hundebesitzer für diese Schäden selbst aufkommen. Tierfreunde sollten außerdem darauf achten, dass der Versicherer für Deckschäden aufkommt. Denn es kann für Herrchen oder Frauchen richtig teuer werden, wenn der ungestüme Mischlingsrüde die reinrassige Pudeldame begattet.

Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht-Versicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht. Aber auch in Regionen ohne solche Vorschriften sollten Hundehalter auf jeden Fall eine solche Police abschließen, denn auch kleine Vierbeiner können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ein Drittel aller Hundehalter keinen Haftpflichtschutz. (gia)

Lesen Sie dazu auch: Schlüssel weg: Welcher Versicherer zahlt? Wenn der Hund im Hotelzimmer randaliert Die Meinung: 55 Seiten für mehr Transparenz Der Tipp: Werkstatt muss ihr Versprechen halten

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Unfallversicherung

UV-GOÄ wird zum Jahreswechsel erweitert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bleibt von der Gesundheitspolitik der Ampel, Professor Greiner?

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

69 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener