Der Tipp

Werkstatt muss ihr Versprechen halten

Veröffentlicht:

Verspricht ein Autoglas-Reparateur einem Arzt, den Steinschlag in der Windschutzscheibe für ihn kostenlos zu beseitigen, muss der Dienstleister das auch tun. Weigert sich der Kfz-Versicherer zu zahlen, bleibt der Glaser auf der Rechnung sitzen und kann sich das Geld nicht beim Kunden holen.

Denn der Reparateur muss im Vorfeld klären, ob der Versicherer auf die möglicherweise mit dem Kunden vereinbarte Eigenbeteiligung verzichtet. Darauf weist der Versicherer HUK-Coburg hin.

Die Kfz-Teilkasko übernimmt in der Regel zwar die Kosten für die Steinschlagreparatur. "Der Selbstbehalt entfällt aber nur, wenn die Scheibe nicht ausgetauscht wird", sagt HUK-Sprecher Holger Brendel. Ärzte mit einem Vertrag mit Werkstattbindung müssen vor der Reparatur in einem anderen Betrieb mit dem Versicherer die Kostenfrage klären.

Autoversicherer sind nicht gut auf Anbieter zu sprechen, die Kunden zum Beispiel auf Parkplätzen mit der Zusage ködern, Scheiben kostenlos zu reparieren. Stellt sich später heraus, dass der Versicherer die Reparatur nicht komplett zahlt, schieben die Kunden nämlich ihm die Schuld dafür zu. Angesichts des heftigen Wettbewerbs in der Kfz-Versicherung droht dann die Abwanderung zur Konkurrenz. (akr)

Lesen Sie dazu auch: Schlüssel weg: Welcher Versicherer zahlt? Wenn der Hund im Hotelzimmer randaliert Die Meinung: 55 Seiten für mehr Transparenz Der Tipp: Werkstatt muss ihr Versprechen halten

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Krankenversicherung

PKV-Verband dementiert „Trend zur Kürzung“

PKV-Marktführer

Debeka rechnet nicht mit Kostenschub durch neue GOÄ

Leitartikel zu „geringwertigen“ medizinischen Leistungen

Ärzte zwischen Überversorgung und Versorgungsdruck

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Abfall oder Anstieg?

Blutdruck am Belastungsende zeigt wohl kardiovaskuläres Risiko an

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Lesetipps
Arzt vor dem Laptop mit Augmented Reality-Symbolen

© Toowongsa / stock.adobe.com

Digitalisierung im Gesundheitsbereich

KI im Praxiseinsatz – was bereits möglich ist

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung