Der Tipp
Werkstatt muss ihr Versprechen halten
Verspricht ein Autoglas-Reparateur einem Arzt, den Steinschlag in der Windschutzscheibe für ihn kostenlos zu beseitigen, muss der Dienstleister das auch tun. Weigert sich der Kfz-Versicherer zu zahlen, bleibt der Glaser auf der Rechnung sitzen und kann sich das Geld nicht beim Kunden holen.
Denn der Reparateur muss im Vorfeld klären, ob der Versicherer auf die möglicherweise mit dem Kunden vereinbarte Eigenbeteiligung verzichtet. Darauf weist der Versicherer HUK-Coburg hin.
Die Kfz-Teilkasko übernimmt in der Regel zwar die Kosten für die Steinschlagreparatur. "Der Selbstbehalt entfällt aber nur, wenn die Scheibe nicht ausgetauscht wird", sagt HUK-Sprecher Holger Brendel. Ärzte mit einem Vertrag mit Werkstattbindung müssen vor der Reparatur in einem anderen Betrieb mit dem Versicherer die Kostenfrage klären.
Autoversicherer sind nicht gut auf Anbieter zu sprechen, die Kunden zum Beispiel auf Parkplätzen mit der Zusage ködern, Scheiben kostenlos zu reparieren. Stellt sich später heraus, dass der Versicherer die Reparatur nicht komplett zahlt, schieben die Kunden nämlich ihm die Schuld dafür zu. Angesichts des heftigen Wettbewerbs in der Kfz-Versicherung droht dann die Abwanderung zur Konkurrenz. (akr)
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