Sturz in Klinik
Wer Hilfe ablehnt, ist selber schuld
KÖLN. Wenn Patienten nach einer Operation auf eigenen Wunsch ohne Hilfe des Pflegepersonals auf die Toilette gehen, ist das Krankenhaus im Falle eines Sturzes nicht haftbar zu machen. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 26 U 13/14).
Eine Seniorin hatte geklagt, die sich nach einer Hüftoperation beim Toilettengang den Arm gebrochen hatte. Sie verlangte Schadenersatz, weil die Operation des Armes fehlerhaft und die Klinik für den Sturz verantwortlich gewesen sei.
Beide Anschuldigungen wies das OLG zurück. Da die Frau eine mögliche Hilfestellung des Pflegepersonals nicht in Anspruch genommen habe, wirke sich der Sturz nicht zulasten des Krankenhauses aus, urteilten die Richter. (iss)