Frist läuft ab
Wer den E-Arztausweis bis Ende Juni bestellt, muss keine Sanktionen fürchten
Kann der Termin 1. Juli für die elektronische Patientenakte doch noch gehalten werden? Das BMG verbreitet Optimismus und fordert Ärzte auf, nicht mit der Bestellung von E-Arztausweisen zu warten.