Online-Versandhandel

Widerrufsrecht auch beim Medikamentenkauf

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KARLSRUHE. Das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch für Bestellungen verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel. Die Versandapotheke Apovia, die das in ihren AGB ausgeschlossen hatte, erlitt damit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt Schiffbruch. (Az.: 4 U 87/17, noch nicht rechtskräftig) . Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wie der Verband mitteilt, habe sich der Apovia-Betreiber darauf berufen, dass ihm ein Weiterverkauf zurückgesandter Medikamente nicht möglich sei und diese damit "rechtlich verderben" würden. Für schnell verderbliche Güter gilt das Widerrufsrecht nicht. Die Richter wollten diese Auffassung nicht teilen. (cw)

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