KV-Abrechnungsbescheide

Widerspruch nicht mehr empfohlen

Veröffentlicht:

STUTTGART. Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg hat über Jahre hinweg seinen Mitgliedern empfohlen, formell Widerspruch gegen Abrechnungsbescheide der KV einzulegen.

Grund waren Rechtsunsicherheiten aufgrund stetiger EBM-Änderungen, die regelmäßig Musterprozesse bei den Sozialgerichten nach sich gezogen haben.

Jetzt, mit Wirkung zum 4. Quartal 2012, sieht der Hausärzteverband erstmals keinen Grund für einen formalen Widerspruch zur Fristwahrung, heißt es in einem Rundschreiben.

Nach "langen Verhandlungen" mit der KV-Führung sei erreicht worden, dass im Falle einer Rechtswidrigkeit des Abrechnungsbescheids entsprechende rückwirkende Änderungen der Honorarverteilung bei allen Hausärzten berücksichtigt werden. Dies sei schriftlich mit der KV-Führung geklärt worden, teilte der Verband mit. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung