Lebensmittel

Wie ehrlich muss die Packung sein?

Laut Europäischem Gerichtshof kann bereits das Design einer Lebensmittelverpackung irreführend sein, ohne dass eine korrekte Zutatenliste daran etwas ändern würde.

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KARLSRUHE. Pralle Früchte, glückliche Kühe, "wie hausgemacht": Auf Lebensmittelverpackungen lässt die Industrie der Fantasie bisweilen freien Lauf. Verbraucherschützer kontern immer wieder mit "Irreführung", auch wenn das Kleingedruckte zutreffend desillusioniert. Anfang Dezember könnte der Bundesgerichthof dazu ein wegweisendes Urteil fällen.

In dem Termin geht es um ein Teehandelsunternehmen, das auf der Verpackung eines Früchtetees Himbeeren und Vanilleblüten abbildet und "nur natürliche Zutaten" sowie "natürliche Aromen" verspricht.

Dagegen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt, erstinstanzlich mit Erfolg, in der zweiten Runde zogen die Verbraucherschützer den Kürzeren. Das Oberlandesgericht wollte keine Verbrauchertäuschung gelten lassen.

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt, ob Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln irreführend entsprechend der EU-Richtlinie 2000/13/EG sein können, wenn dabei der Eindruck erweckt wird, dass das Produkt bestimmte Zutaten enthält, dies aber tatsächlich nicht der Fall ist und diese Information lediglich dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen ist.

Der EuGH hat das bejaht: "Der Umstand, dass das Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des in Rede stehenden Erzeugnisses angebracht ist, kann für sich allein nicht ausschließen, dass die Etikettierung dieses Erzeugnisses und die Art und Weise, in der sie erfolgt, geeignet sein können, den Käufer irrezuführen", resümiert der BGH das EuGH-Votum.

Sache der nationalen Gerichte sei es, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Etikettierung oder eine Verkehrsbezeichnung Verbraucher tatsächlich zu falschen Annahmen über den Inhalt veranlassen kann. (cw)

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