Zensus-Daten werden nicht weitergegeben

BERLIN (dpa/eb). Zum offiziellen Start der Volkszählung an diesem Montag ist das Statistische Bundesamt datenschutzrechtlichen Bedenken entgegengetreten.

Veröffentlicht:

Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er etwa nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler am Montag in Berlin. Die Daten würden nicht weitergegeben - auch nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden.

Allerdings machte das Statistische Bundesamt noch einmal deutlich, dass jeder, der um Auskunft gebeten werde, laut Gesetz dazu verpflichtet sei. Verweigerern drohten im schlimmsten Fall Bußgelder.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ACC-Kongress

Wenig trinken bei Herzinsuffizienz? Seien Sie nicht so streng!

Lesetipps
Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung