Arzneimittel

Zulassungspflicht für Mundspüllösung

OLG Hamm verweist auf "pharmakologische Wirkung" gegen Bakterien.

Veröffentlicht:

HAMM. Mundspüllösungen zum Unschädlichmachen von Bakterien in der Mundhöhle sind zulassungspflichtige Arzneimittel. Ohne Zulassung dürfen sie daher nicht verkauft werden, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied.

Es gab damit einer Wettbewerbsklage statt. Das klagende Unternehmen stellt Mundspüllösungen her, für die eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht. Es sieht sich unzulässig benachteiligt, wenn andere Hersteller sich nicht um eine Zulassung kümmern.

Der beklagte Wettbewerber hat keine Zulassung. Sein früher sogar als "medizinische Mundspüllösung" beworbenes Produkt enthält 0,12 Prozent Chlorhexidin. Der Stoff macht Bakterien an der Oberfläche von Mundschleimhaut und Zähnen unschädlich.

Durch die Reduzierung von Keimen in der Mundhöhle würden bakteriell bedingte Entzündungen des Zahnfleisches gelindert, stellte nun das OLG Hamm fest. Dies sei eine "pharmakologische Wirkung", die die natürlichen Vorgänge im menschlichen Organismus nennenswert beeinflusse. Daher benötige das Mittel eine Zulassung als Arzneimittel.

Nach dem Hammer Urteil darf der Hersteller seine Mundspüllösung nicht mehr bewerben und verkaufen, bis eine arzneimittelrechtliche Zulassung vorliegt. (mwo)

Az.: 4 U 70/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken