Niedersachsen
Zwei Ärzte sollen gegen Corona Geimpfte ausgesperrt haben
Kein Praxiszutritt für COVID-Geimpfte! Ja, Sie haben richtig gelesen. InNiedersachsen sorgen zwei ärztliche Impfskeptiker für Aufmerksamkeit.
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Wer gegen COVID-19 geimpft ist, wird nicht behandelt? Die Ärztekammer Niedersachsen prüft, ob zwei Ärzte so vorgegangen sind.
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Hannover/Lüchow. Zwei Ärzte aus Lüchow in der Nähe von Lüneburg in Niedersachsen haben sich offenbar geweigert, Patienten zu behandeln, weil sie geimpft sind. Bei den beiden Ärzten soll es sich um einen Allgemeinmediziner und einen Orthopäden handeln. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) prüft derzeit die Fälle, wie sie auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mitteilte. Eine Ablehnung der Behandlung geimpfter Personen provoziere „ganz erhebliche berufsrechtlichen Bedenken“, bestätigt die Kammer.
Nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) habe der niedergelassene Orthopäde angegeben, geimpfte Patienten seien für die Ungeimpften Mitarbeiterinnen oder Patientinnen und Patienten gefährlich, weil Geimpfte ein Protein bildeten, „das über die Haut oder durch Tröpfcheninfektion weitergegeben werde und dafür sorge, das Ungeimpfte erkrankten oder sogar unfruchtbar würden“, wie es in dem Bericht heißt.
Beide als Impfskeptiker bekannt
Der Allgemeinmediziner sei bereits durch mehrere Leserbriefe in der Lokalpresse aufgefallen, in denen er die Impfungen gegen das Corona-Virus als „größten Menschenversuch“ beschrieb. Zudem habe er in Anzeigen der Lokalpresse mehrfach für Protestveranstaltungen von Impfgegnern geworben. In der Region seien beide Mediziner als Impfskeptiker bekannt.
„Für eine Gefährdung durch geimpfte Personen gibt es keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte, vielmehr kann eine solche Gefährdung eher von ungeimpften Personen ausgehen“, argumentiert erwartungsgemäß dagegen die Ärztekammer Niedersachsen. Für die Kammer sei „die Impfung gegen COVID-19 ganz klar der Weg aus der Pandemie. Und aus ärztlicher Sicht ist der vorgegebene Standard der Wissenschaft maßgeblich“, heißt es weiter.
Im Übrigen verweist die Kammer auf die Berufsordnung. Dort besagt Paragraf 2 Absatz 3: „Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“
KV weist auf Behandlungspflicht hin
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen kritisierte den Schritt der beiden Ärzte. Sie habe erst aus den Medien von dem Vorgehen der beiden Mediziner erfahren, versichert KV-Sprecher Detlef Haffke. Und: „Es besteht Behandlungspflicht!“, wie Haffke betont. Mit rechtlichen Schritten werde sich die KV allerdings noch zurückhalten. „Das Berufsrecht hat Vorrang vor dem Kassenarztrecht“, erläutert Haffke. Im Fall einer Eskalation drohen den beiden Ärzten Bußgelder, Verwarnungen oder sogar der Entzug der vertragsärztlichen Zulassung.
Beide Ärzte waren bis Redaktionsschluss am Donnerstag für Nachfragen der „Ärzte Zeitung“ nicht zu erreichen. (cben)