Weltfrauentag
vmf appelliert an Praxen: Nur faire Gehälter schützen vor Altersarmut
Der seit März geltende MFA-Tarifabschluss muss der Mindeststandard in Praxen sein, fordert der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Dieser hebt das Einstiegsgehalt von MFA auf 2700 Euro pro Monat an.
Veröffentlicht:Bochum. Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte brauchen faire Gehälter. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) anlässlich des Weltfrauentages am 8. März noch einmal aufmerksam. Ausbildung und qualifizierte Berufstätigkeit müssten vor Altersarmut schützen, so der Verband.
Die Vertretung der MFA, TFA und ZFA ärgert sich über „schnoddrige Bemerkungen“ wie „Augen auf bei der Berufswahl“, die im Zusammenhang mit dem Equal Pay Day am 6. März zu hören gewesen sind. Ein Grund für die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland sei die Tatsache, dass Frauen häufig Berufe wählten, in denen sie weniger verdienten, hieß es. Gerade für die wichtigen Gesundheitsberufe will der vmf das so nicht unkommentiert stehen lassen.
„Es gibt kaum Berufe, in denen der Frauenanteil so hoch ist wie bei den Medizinischen, Tiermedizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Allein zwischen 2021 und 2023 haben durchschnittlich jedes Jahr mehr als 34.000 junge Menschen eine Ausbildung in einem dieser drei Berufe begonnen – davon mehr als 95 Prozent Frauen“, so vmf-Präsidentin Hannelore König.
Ohne diese Berufsangehörigen würde die Betreuung und Versorgung der Patienten in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen nicht funktionieren, mahnt sie. Dennoch müssten MFA, TFA, ZFA und leider auch der Großteil der Zahntechnikerinnen mit Altersarmut rechnen, weil ihre Gehälter regelmäßig weit unter dem Entgelt liegen, das die Basis für einen Rentenpunkt bildet, erläutert sie.
„Wir brauchen einen Branchenmindestlohn“
Der Verband macht einen Vergleich auf: Eine Auswertung der Bundesregierung zu den Bruttoentgelten im Gesundheits- und Sozialwesen im Mai 2023 habe gezeigt, dass 38,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Arzt- und Zahnarztpraxen mit ihrem Bruttomonatsverdienst im Jahr 2021 im unteren Entgeltbereich bis 2.344 Euro gelegen haben. Im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen seien 17 Prozent der Vollzeitbeschäftigten betroffen, in Krankenhäusern 4,9 Prozent.
„Es kann nicht sein, dass ich als MFA, TFA, ZFA oder Zahntechnikerin nach einem langjährigen Berufsleben einen Antrag auf Grundsicherung und Grundrentenzuschlag stellen muss´“, kritisiert König.
Nach Meinung der vmf-Präsidentin muss aber nicht nur das Rentensystem so angepasst werden, dass Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und langer Berufstätigkeit ausreichend Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten. Die Politik müsse ihres dafür tun, dass „für unsere verantwortungsvollen, qualifizierten Berufe ein gegenfinanzierter Branchenmindestlohn von 17 Euro brutto pro Stunde eingeführt wird.“
Ebenso sei aber die Arbeitgeberseite aufgefordert, die Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten. Das bedeutet für König, dass die Praxisinhaberinnen und -inhaber den am 1. März in Kraft getretenen Tarifabschluss für MFA als Mindeststandard ansehen. Danach liegt das Einstiegsgehalt für MFA aktuell bei 2700 Euro pro Monat (vorher waren es rund 2200 Euro) – damit hat sich der Stundenlohn von 13,22 Euro auf 16,17 Euro erhöht. (eb)