Bierversuch
Promille trotz Alkoholfrei?
"Alkoholfrei" ist bekanntlich nicht ganz alkoholfrei. Können Fahranfänger, für die ja die "0,0-Promille-Grenze" gilt, durch forcierten Konsum alkoholfreien Bieres in die Bredouille kommen? Antworten gibt ein gewagtes Experiment.
Veröffentlicht:FREIBURG (mal). "Alkoholfreies" Bier erfreut sich großer Beliebtheit, da seine Konsumenten oft annehmen, tatsächlich keinen Alkohol zu sich zu nehmen.
Sie irren: Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens und einer festgelegten Obergrenze von 1,2 Volumenprozent schwanken die zulässigen Alkoholgehalte "alkoholfreier" Getränke in der Europäischen Union.
In den meisten EU-Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland, liegt der Grenzwert bei 0,5 Volumenprozent.
Damit enthalte ein Liter eines solchen Getränkes bis zu 4 Gramm Trinkalkohol, berichten Privatdozent Dr. Annette Thierauf von der Uniklinik Freiburg und ihre Kollegen (Rechtsmedizin 2012; 22: 244-247).
78 Probanden beteiligten sich am Trinkversuch
Es stelle sich daher die Frage, ob zum Beispiel der Konsum alkoholfreien Bieres für bestimmte Personengruppen wie Fahranfänger rechtliche Konsequenzen haben könnte. Für Fahranfänger gelte ja seit 2007 in Deutschland die "0,0-Promille-Grenze" erinnern Thierauf und ihre Kollegen.
Die Forscher haben - nach positivem Votum durch die Ethikkommission - in einer Studie mit 78 Probanden den Effekt forcierten Konsums von alkoholfreiem Bier geprüft.
Nach mindestens 5-tägiger Alkoholabstinenz und Abnahme einer Blutprobe tranken die Studienteilnehmer innerhalb einer Stunde je 1,5 Liter alkoholfreien Bieres.
Der Alkoholgehalt des Biers betrug zwischen 0,41 und 0,42 Volumenprozent (zwischen 3,2 und 3,3 Gramm Alkohol pro Liter Bier).
Studienteilnehmer waren zwischen 18 und 78 Jahre alt
Weitere Blutproben wurden 30, 60, 75 sowie 90, 120 und 150 Minuten nach Trinkbeginn entnommen. Ausgewertet werden konnten letztlich die Datensätze von 34 Männern und von 33 Frauen.
Die Probanden waren übrigens zwischen 18 und 78 Jahre alt; unterstützt wurde die Studie durch die Privatbrauerei Erdinger Weißbräu.
"Nach dem Konsum von alkoholfreiem Bier sind auch für Fahranfänger, für die nach § 24c StVG ein striktes Alkoholverbot gilt, keine negativen führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu erwarten", lautet das Fazit von Thierauf und ihren Kollegen nach Analyse der in der Studie gewonnenen Daten.
Dies gelte vor dem Hintergrund des derzeit vonseiten der Justiz in Hinblick auf § 24c StVG angewandten analytischen Grenzwertes in Höhe von 0,20 Promille.
Maximum waren 0,0056 Promille
Die in der Studie maximal gemessene Blutalkoholkonzentration betrage mit 0,0056 Promille (0,0069 Gramm pro Liter) weniger als ein Dreißigstel des zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes nach § 24c StVG angewandten Grenzwertes.
Bei 20 der 67 Probanden habe zumindest in einer Probe Blutalkohol nachgewiesen werden können, so die Freiburger Forscher. Bei 7 dieser 20 Probanden hätten sich in aufeinanderfolgenden Proben messbare Alkoholkonzentrationen gefunden.
Dabei seien die positiven Ergebnisse auf die Proben 30, 60 und 75 Minuten nach Trinkbeginn beschränkt geblieben.
Bereits 90 Minuten nach Trinkbeginn - also 30 Minuten nach Trinkende - habe in keinem Fall mehr Alkohol nachgewiesen werden können.