Praxisnetz-Gipfel der KBV
Nichts geht über flexible Rahmenvorgaben
Wie kann verhindert werden, dass berufsfremde Investoren in Praxisnetze eindringen und sie fremdbestimmen? Das war eine der zentralen Fragen bei einem Netz-Symposium in Berlin.
Veröffentlicht:BERLIN. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen denkt die KBV an eine mögliche Novellierung. Beim Praxisnetzgipfel in Berlin diskutierten KBV-Vertreter mit Ärzten und Managern der Netze über das Thema.
Im Zentrum der Diskussion stand dabei in erster Linie die Frage, wie verhindert werden kann, dass berufsfremde Investoren in Praxisnetze eindringen, diese fremdbestimmen und somit Teile der ambulanten ärztlichen Versorgung kommerzialisieren. Die Sorge ist, dass unangemessene Renditevorgaben dem System Mittel entziehen oder eine Konzentration auf besonders lukrativ erscheinende Leistungen stattfinden könnte.
GKV-Spitzenverband ist gelassen
De facto sind berufsfremde Investoren schon jetzt als Kapitalgeber für besonders technikintensive Bereiche der ambulanten Versorgung aktiv, so beispielsweise in der Radiologie, der Labormedizin, aber auch in Teilen der zahnärztlichen Versorgung.
Der GKV-Spitzenverband hat damit kein Problem, so dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender Johann-Magnus von Stackelberg. „Shareholder-Value ist kein Widerspruch zu guter Versorgung – möglicherweise werden wir dann auch für ambulante ärztliche Leistungen zum Einkäufer.“ Das sei die GKV gewohnt, etwa im Krankenhausbereich oder in der Arzneimittelversorgung.
Vertreter des KV-Systems wie KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister oder Bayerns KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz sehen das völlig anders. Es bestehe die Gefahr, dass starke Investoren regionale Oligopole bilden und damit auch die Versorgung bestimmen könnten. Dahinter steht wohl die Sorge, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen brüchig werden könnte.
Wie man das Eindringen fremder Kapitalgeber in Netze verhindern könnte, ist allerdings umstritten. Dr. Veit Wambach von der Agentur Deutscher Arztnetze plädierte dafür, dass in den Satzungen festgeschrieben sein sollte, dass alle Mitglieder eines Netzes Ärzte sein müssen. Ferner sollten im Netz anfallende Gewinne in die Versorgung investiert werden. Allerdings, so wurde eingewendet, wisse man dann immer noch nicht, wer als möglicher Kapitalgeber hinter den Ärzten stehe.
Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Attraktivität von Ärztenetzen für den medizinischen Nachwuchs: die Möglichkeit in kooperativen Strukturen auch als angestellter Arzt zu arbeiten. Denkbar sei eine Art Cluster-Bildung durch einige wenige freiberufliche Ärzte, die in großer Zahl junge Ärzte anstellen. Irgendwann stelle sich die Frage: Was ist, wenn die Freiberufler aus Altersgründen ausscheiden, aber keinen ärztlichen Nachfolger finden? Das könnte ein Einfallstor für Fremdkapital sein.
Um sich davor zu schützen, wird erwogen, Ärztenetze vom Finanzamt als gemeinnützig anerkennen zu lassen – eine Idee, die auch schon in der KBV erwogen worden sei, so Dr. Bernhard Gibis, Dezernent für Versorgungsmanagement. Andere Diskussionsteilnehmer warnten davor, Steuer- und Vertragsarztrecht zu verkoppeln. Finanzämter könnten dahinter auch Steuersparmodelle vermuten und Komplikationen verursachen.
Als Hauptproblem werden allerdings nicht die Ärztenetz selbst, sondern Medizinische Versorgungszentren gesehen. Allerdings können auch Netzärzte MVZ gründen. Und hier liegt die Frage auf dem Tisch, ob der Gesetzgeber den Kreis möglicher Träger weiter einschränken soll. Von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses ist bekannt, dass sie in dieser Frage selbst ratlos sind.
Es geht um Vielfalt
Ein Fazit des Netzgipfels ist allerdings eindeutig: Die bundesweite Rahmenvorgabe muss so flexibel wie möglich bleiben, um der Pluralität und Heterogenität der Netze Rechnung zu tragen. Diese Vielfalt resultiert weniger aus Beliebigkeit als vielmehr aus den unterschiedlichen regionalen Versorgungsbedingungen.
Hier müssten die Netze offen bleiben für neue Aufgaben und Herausforderungen: die Attraktivität der ambulanten Versorgung für den ärztlichen Nachwuchs, aber auch die Kooperation und Integration nichtärztlicher sozialer Organisationen. Ferner müssten die Möglichkeiten, ärztliche Leistungen an andere qualifizierte Berufe zu delegieren, ausgebaut werden.
Praxisnetze
- Kernfrage: Wie kann eine Teilkommerzialisierung der ambulanten ärztlichen Versorgung verhindert werden?
- KBV-Vertreter befürchten, dass starke Investoren regionale Oligopole bilden und damit die Versorgung bestimmen.
- Der GKV-Spitzenverband hat mit berufsfremden Investoren als Kapitalgeber kein Problem.