Genom-Editierung

Ethikrat hält Keimbahn nicht für unantastbar

Ein Moratorium aber kein grundsätzliches Verbot – der Deutsche Ethikrat bezieht Stellung zu Eingriffen in die humane Keimbahn. In manchen Fragen ist der Rat gespalten.

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Der Deutsche Ethikrat mti seiner Stellungnahme zum Eingriff in de menschliche Keimbahn:(v.l.n.r.) Professor Andreas Lob-Hüdepohl, Professor Alena Buyx, Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Professor Peter Dabrock.

Der Deutsche Ethikrat mti seiner Stellungnahme zum Eingriff in de menschliche Keimbahn:(v.l.n.r.) Professor Andreas Lob-Hüdepohl, Professor Alena Buyx, Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Professor Peter Dabrock.

© af

BERLIN. Ende November 2018 platzte eine Nachrichtenbombe. Der chinesische Wissenschaftler He Jiankui behauptete, zwei Embryonen genetisch so verändert zu haben, dass sie gegen eine Infektion mit dem HI-Virus gefeit seien.

Die Nachricht schockierte die Wissenschaftswelt. Innovative Technologien, wie das als „Genschere“ bekannt gewordene Verfahren Crispr-Cas machen Eingriffe in das Genom menschlicher Embryonen aber einfacher.

Dennoch rät der Deutsche Ethikrat in seiner heute veröffentlichten, 232 Seiten starken Stellungnahme „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ zum Abwarten, zu einem „internationalen Moratorium“. Ein solches hatten zuvor etliche Forschergruppen und die Weltgesundheitsorganisation WHO gefordert.

Für unantastbar hält der Deutsche Ethikrat die menschliche Keimbahn gleichwohl nicht. Eine große Mehrheit der 26 Ratsmitglieder bewertet die Weiterentwicklung und den Einsatz dieser Technologien mindestens zur Vermeidung oder Verringerung genetisch bedingter Krankheiten als ethisch legitimes Ziel.

Eine Minderheit sieht darin jedoch keinen „hochrangigen Nutzen“, der ihre potenziellen Nachteile rechtfertigen könnte.

Molekularbiologische Instrumente, mit denen das Genom von Lebewesen gezielt verändert werden könne, entwickelten sich rasant, heißt es in dem Gutachten. Dadurch rücke die Möglichkeit, in die menschliche Keimbahn einzugreifen, immer näher. Es stelle sich damit die Frage, ob die bisherige „kategorische Ablehnung“ von Keimbahninterventionen unbesehen aufrecht erhalten werden könne.

Vor dem Einsatz der Keimbahn-Manipulationen müsse zunächst ihre Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen werden, fordert der Ethikrat. Zudem solle eine internationale Institution Standards für Keimbahneingriffe am Menschen erarbeiten, sich mit deren medizinischen und gesellschaftlichen Implikationen beschäftigen und die Entwicklung überwachen. (af)

Lesen Sie dazu auch: Darum lehnt der Ethikrat Genom-Eingriffe nicht kategorisch ab

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