Transplantationen

Aktuelle Organspende-Debatte geht am Problem vorbei

Jens Spahn will sich am Organspende-Weltmeister Spanien orintieren und die Widerspruchslösung einführen. Der Erfolg der Iberer hängt mit besonderen Faktoren zusammen.

Dr. Robert BublakVon Dr. Robert Bublak Veröffentlicht:
Zu wenig Organspender? Das liegt vor allem auch am Meldewesen der Kliniken.

Zu wenig Organspender? Das liegt vor allem auch am Meldewesen der Kliniken.

© Reiner Kaltenegger / mauritius images

Nachdem das W-Wort einmal ins Land entlassen war, kam es, wie es kommen musste. Seither dreht sich die Diskussion darüber, wie sich die Organspenden in Deutschland vermehren lassen, nur noch um diesen einen Begriff: Widerspruchslösung. Einfach oder doppelt. Geboten oder verboten. Richtig oder falsch. Das ist schade.

Dem Gesundheitsminister ist zugutezuhalten, dass er das Problem nicht nur erkannt hat, sondern ihm auch den gebührenden Platz einräumt. Jens Spahn (CDU) hat sogar kürzlich den "Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende" vorgelegt. Damit legte er den Finger in die Wunde, denn die klafft ebendort: bei der Zusammenarbeit und den Strukturen. Doch dann sprach er das W-Wort.

Oft wird an dieser Stelle der Debatte auf Spanien verwiesen. Schließlich wollen alle zu den Spaniern aufschließen, den Weltmeistern bei den Organspendezahlen. Und praktizieren nicht die Spanier diese Widerspruchslösung, wonach jeder, der nicht zu Lebzeiten widerspricht, in die Entnahme seiner Organe post mortem einwilligt?

Selbstverständlich wäre es zu begrüßen, Organspenden so erfolgreich zu sammeln wie die Spanier. Es fragt sich aber, ob die Einführung einer Widerspruchslösung dieses Ziel wesentlich fördert. Zur Erinnerung: Spanien hat die Widerspruchslösung bereits Ende der 1970er-Jahre eingeführt.

In den folgenden zehn Jahren führte das aber nicht dazu, dass die Spenderzahlen nennenswert stiegen. Noch im Jahr 1989 lag die Spenderquote bei 14 je Million Einwohner. Der spanische Erfolg, der sich mittlerweile in einer Spenderquote von knapp 47 je Million Einwohner niederschlägt, muss daher weit mehr und wichtigere Ursachen haben als die Widerspruchslösung. Das zeigt sich auch darin, dass mittlerweile die meisten europäischen Länder eine Widerspruchslösung eingeführt haben. Dennoch kommt mit Ausnahme Kroatiens kein Land in die Nähe der spanischen Zahlen.

Bessere Organisation und Kommunikation nötig

Der Aufstieg Spaniens zur Transplantationsnation Nummer eins begann 1989. Damals wurde die Organización Nacional de Trasplantes (ONT) ins Werk gesetzt. Sie etablierte das "Spanische Modell", dessen Schlüsselbegriff Organisation lautet. Dazu gehört eine dreistufige Transplantationskoordination auf Klinik-, regionaler und nationaler Ebene. Zu den strukturellen Maßnahmen zählt die kontinuierliche Prüfung der Fälle von Hirntoten auf Intensivstationen. Und es gibt rechtliche Regeln, zu denen die Widerspruchsregelung gehört.

Mit besserer Organisation und Kommunikation ließen sich die Spenderzahlen auch hierzulande erhöhen, Widerspruchslösung hin, Zustimmungs- oder Entscheidungslösung her. Erst im Juli sind die Ergebnisse einer bundesweiten Analyse aller vollstationären Behandlungsfälle erschienen ("Ärzte Zeitung" vom 9. Juli, S. 6). Hiernach ist etwa die Zahl der möglichen Organspender in Deutschland zwischen 2010 und 2015 um 13,9 Prozent gestiegen, von 23.937 auf 27.258. Im gleichen Zeitraum aber sank die Zahl der realisierten Organspenden von 1296 auf 877, also um fast ein Drittel.

Das Fazit der Forscher um Dr. Kevin Schulte vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel ist eindeutig: "Der Rückgang der postmortalen Organspenden ist mit einem Erkennungs- und Meldedefizit der Entnahmekrankenhäuser assoziiert. Gelingt es, diesen Prozess organisatorisch und politisch zu stärken, könnte die Zahl der gespendeten Organe erheblich gesteigert werden." Eine veränderte Einstellung der Betroffenen oder ihrer Angehörigen habe demgegenüber nur einen geringfügigen Einfluss.

Nur ein Gesetz allein führt nicht zu mehr Spenden

Wäre es gelungen, die Realisationsquote von 3,2 auf 10,2 Prozent zu steigern – eine Quote, die laut einer Analyse der Deutschen Stiftung Organtransplantation erreichbar wäre –, hätte allein das schon bewirkt, dass die Spendenquote 33,8 je Million Einwohner betragen hätte. Sie hätte damit rund dreimal so hoch gelegen wie für 2015 vermerkt.

Was die Widerspruchslösung betrifft, sollte man sich vielleicht noch einmal der Worte von Rafael Matesanz erinnern. Dieser ist gewissermaßen der Schöpfer des spanischen Modells und war bis zum vergangenen Jahr Direktor der ONT.

Schon vor Jahren riet er im Gespräch mit der Nachrichtenplattform "swissinfo" dazu, der Widerspruchslösung nur dort zu vertrauen, wo ein allgemeiner Konsens darüber herrsche. Sonst könne es sein, dass man das Gegenteil von dem bewirke, was man beabsichtige.

Wirklich bedauerlich also, dass die deutsche Diskussion sich derzeit so sehr um Widerspruch oder Zustimmung dreht. Der Streit darüber, wie Strukturen und Kommunikation zu verbessern wären, kommt dadurch in der Öffentlichkeit zu kurz. Dabei wären organisatorische Veränderungen dringend geboten. Matesanz hat das schon früh erkannt: "Es gibt keinen einzigen Fall auf der Welt, wo die Zahl der Spender allein durch eine Gesetzesänderung zugenommen hat."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 12.09.201813:31 Uhr

"Mehr Organspende-Bereitschaft wagen": Widerspruchslösung löst nicht Probleme der perimortalen Organspende!

Organspenden in "informationeller Selbstbestimmung" als freiheitliche Entscheidungslösung sind in der Tat Akte der Hilfsbereitschaft, Solidarität und Nächstenliebe.

Die weit verbreitete Widerspruchslösung in anderen Ländern offenbart ein fehlgeleitetes, antiquiert-paternalistisch geprägtes Verständnis von Transplantations-Medizin. Der Staat, das System der medizinischen Versorgung und die Institutionen, welche mit Organisation, Hirntod-Feststellung, Ex- und Implantation von möglichst lebensfrischen Spenderorganen betraut sind, wollen die Deutungshoheit gegenüber den Patientinnen und Patienten zurückgewinnen und die bio-psycho-sozialen bzw. medizin-ökonomischen Rahmenbedingungen der Transplantations-Medizin bestimmen. In Deutschland mit seiner individuellen Entscheidungslösung hat man systematisch ausgeblendet, dass es sich um perimortale Organexplantationen und nicht um eine postmortale Organspende handelt.

Die individuell-aktive Entscheidungslösung ist ehrlicher und selbstbestimmter, allen Unkenrufen zu Trotz. Eine Entscheidungslösung funktioniert nur, wenn Medizin, Medien und Meinungsbildner in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft nicht erst am Krankenbett auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, sich aktiver mit Sachargumenten und organisatorischen Abläufen erklären bzw. Informations- und Selbstbestimmungslösungen vorleben.

Das individuelle, moralisch-ethische Dilemma der Entnahme möglichst vitaler Organe bei maximal fortgeschrittenem Sterben kann nicht in jedem Einzelfall für alle Beteiligten und Angehörigen befriedigend aufgelöst werden: Ein offener Diskurs über die Gratwanderung bei den p e r i - mortalen Abläufen von Organentnahmen bei festgestelltem Hirntod und rein intensiv-medizinisch-künstlicher Lebenserhaltung von Spenderorganen soll Spekulationen, "Fake-News", haltlose Behauptungen oder Gerüchtebildungen vermeiden.

Die bisherige Organisation der Transplantations-Medizin offenbart kontraproduktive Lücken: Offensichtlich scheuten die Gesetzlichen Krankenkassen der GKV bisher zusätzlich steigende Kosten, in dem sie zu kurz gehaltene Transplantations-Beauftragte und Organ-Explantatinsteams gegenüber den operativen Transplantations-Medizinern mit ihren Organ-Implantationen finanziell und logistisch diskriminiert haben.

Wenn der Spahn''sche Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) von einer medizin-rechtlich eher abwegigen Debatte um eine wie auch immer geartete Widerspruchslösung überlagert wird, scheitert u.U. das ganze Projekt.

"Mehr Organspende-Bereitschaft wagen" bedeutet Stetigkeit, Beharrlichkeit, Überzeugungskraft, Selbst-Reflexion, Nachhaltigkeit, Perspektive, Mut, Offenheit, medizinisch-kulturelle Reflexion und juristischer Sachverstand.

Angesichts Tausender potenzieller Organempfänger-Patientinnen und -Patienten auf den Wartelisten ist eine Debatte über die derzeit rechtsgültige, grundgesetz-konforme, individuelle Entscheidungslösung bei schwindender Organspende-Bereitschaft entfacht worden. Doch auch unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. rer.nat. Angela Merkel, irrt m. E., wenn sie mit Umschwenken auf die Widerspruchslösung eine rein utilitaristische, populistische Position einnehmen möchte, um dem vermeintlichen Druck der Straße nachzugeben.

Der Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angesichts niedriger Organspendezahlen für eine Umstellung auf die doppelte Widerspruchslösung ist und bleibt zweifelhaft. Und dubios obendrein, wenn er behauptet, diese Neuregelung sei keine "Organabgabepflicht". "Eine Pflicht, zu der man konsequenzlos "Nein" sagen kann, ist keine Pflicht", schrieb er in einem unlogischen Beitrag in der FAZ: "Ich finde, das "Nein" aussprechen zu müssen, ist angesichts der bedrückenden Lage auch in einer freien Gesellschaft zumutbar" ist m. E. scheinheilig.

Die Widerspruchslösung erfasst unters

Heidemarie Heubach 12.09.201811:57 Uhr

Guter Vorschlag!

Entscheidungspflicht innerhalb einer festgesetzten Frist - ohne Überrumpelung, d.h. mit ausreichend Zeit, Informationen einzuholen.

Dr. Stefan Graf 12.09.201807:25 Uhr

Widerspruchslösung versus Entscheidungspflicht

Das Ziel der Widerspruchslösung darf es NICHT sein - und das ist ja sicher Konsens - möglichst viele Organe von Menschen zu gewinnen, die sich aus Bequemlichkeit/Trägheit nie mit dem Thema auseinandersetzen. Das Ziel muss doch sein (und ich unterstelle allen Verantwortlichen diese Intension), alle Menschen zur Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und zu einer Entscheidung hinsichtlich der eigenen Organe zu motivieren bzw. zu verpflichten. Wäre in diesem Sinne nicht die Einführung einer "verpflichtenden (jederzeit abänderbaren) Entscheidung" (organisatorisch z.B. zusammen mit der Personalausweisbeantragung) zielführender? Ich habe bislang noch kein einziges plausibles Gegenargument gegen diese Lösung gehört und das jetzt ständig in die Diskussion geworfene Bild einer "Zwangsverpflichtung zur Organspende" wäre vom Tisch. Verpflichtende Entscheidungen muss jeder von uns ohnehin mehrfach treffen. Durch die direkte Aufforderung, "bitte entscheide dich hier und jetzt" wird jeder direkt aufgefordert, die aktive Rolle für seine Wahl zu übernehmen. Bei der Widerspruchsvariante hingegen wird er erst einmal in eine passive Rolle gedrängt - er wird zum Organspender gemacht. Ich halte es immer für die bessere Lösung, die Menschen direkt zu einer Entscheidung aufzufordern anstatt für sie zu entscheiden ("Du bist jetzt Spender") und diese Entscheidung nur bei Widerspruch zu revidieren.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

Roll-out der ePA kommt frühestens im April

Lesetipps
Schrörs

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Schützt eine RSV-Impfung auch vor leichten Symptomen?

Ein Oldtimer fährt durch die Straßen Havannas.

© Julian Peters Photos / stock.adobe.com

Rätselhaftes Phänomen

Was ist eigentlich das Havanna-Syndrom?