Pflegeleistungen

Die MDK-Gutachter werden knapp

Eine Folge der Pflegereformen: Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen arbeiten am Anschlag. Im Gesundheitsministerium wird bereits an einem Gesetz gefeilt, das künftig den Einsatz externer Gutachter regeln soll.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Pflegeberichte zu studieren, ist das Geschäft der Gutachter der Medizinischen Dienste.

Pflegeberichte zu studieren, ist das Geschäft der Gutachter der Medizinischen Dienste.

© Sven Hoppe/dpa

BERLIN. Die politischen Auseinandersetzungen um die Pflege werden in der bevorstehenden Legislaturperiode nicht abflauen. Die Debatte dreht sich nicht mehr nur um den Personalnotstand in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen. Auch den Medizinischen Diensten der Krankenkassen, deren Mitarbeiter die Menschen in Pflegegrade einstufen und Heime begutachten gehen die Arbeitskräfte aus. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor. Hintergrund ist, dass die Dienste notorisch klamm sind.

Es sei "grundsätzlich nachvollziehbar", dass die Medizinischen Dienste unterfinanziert seien, heißt es in der Antwort. Die Mitarbeiter müssten Überstunden leisten, zudem müssten externe Gutachter einspringen, wo Not am Mann sei. Das habe der Bundesrechnungshof bereits 2014 festgestellt. Derzeit beschäftigen die 15 Medizinischen Dienste rund 9000 Mitarbeiter, darunter mehr als 2200 Ärzte und rund 2700 Pflegefachkräfte. Seit 2014 ist die Zahl der Mitarbeiter damit um knapp 600 gestiegen.

5,9 Mio sozialmedizinische Fallberatungen und Pflegebegutachtungen

Für das Gesundheitsministerium ist es daher "sachgerecht", wenn die Haushalte der Dienste am tatsächlichen Bedarf an Arbeitskraft ausgerichtet würden. Aber: Aus der Tatsache, dass Kassen ihre Dienste finanziell knapp hielten, sei nicht abzuleiten, dass so eine Erhöhung von Zusatzbeiträgen verhindert werden solle.

Die Personalknappheit der Medizinischen Dienste wird ab November das Bundesgesundheitsministerium, die Länder und den Gesetzgeber beschäftigen. Zudem steht das Thema auf der Tagesordnung einer Arbeitssitzung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger ebenfalls im November. Bereits im Juli hatte sich der Haushaltsausschuss mit den Finanzen der Dienste beschäftigt.

Für das Jahr 2015 weist die Statistik des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands (MDS) rund 5,9 Millionen sozialmedizinische Fallberatungen und Pflegebegutachtungen aus. Mit Beginn des laufenden Jahres schnellte die Zahl der Pflegebegutachtungen nach oben, weil mehrere hunderttausend Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also zum Beispiel an einer Demenz erkrankte Menschen, seither Anspruch auf Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung haben.

Für die Begutachtungen setzen die Dienste längst auch externe Gutachter ein. Die Länder gehen davon aus, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Externe Gutachter in die Arbeit einzubeziehen sei auch dadurch bedingt, dass es Schwierigkeiten gebe, offene Stellen zu besetzen, lautet eine Begründung gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium.

Das reicht den Fachleuten im Bundesgesundheitsministerium offenbar nicht aus. Zum einen wolle man "grundsätzlich erwägen", eine Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs der Medizinischen Dienste zu erarbeiten. Gesetzlich geregelt werden sollen auch die Aufträge an externe Gutachter. Um die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste zu gewährleisten, wird der Ausschluss privatrechtlich organisierter Begutachtungsunternehmen aktuell zumindest nicht ausgeschlossen.

Hintergrund der Überlegungen ist auch, dass den Medizinischen Diensten im dritten Pflegestärkungsgesetz weitreichende Kontrollrechte in der häuslichen Krankenpflege eingeräumt worden sind. Auslöser waren Betrugsfälle, die die Kassen möglicherweise bis zu eine Milliarde Euro gekostet haben könnten.

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