DVG
Spahn muss bei Patientenakte in die Warteschleife
Patienten müssen in der Anfangsphase der elektronischen Patientenakte dem Arzt den Zugriff auf alle Daten erlauben? Das geht nicht, so Opposition und Justizministerium: Jens Spahn bessert jetzt beim Datenschutz nach.
Veröffentlicht:BERLIN. Eine Panne beim Digitalisierungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist auf heftige Kritik aus den Reihen der Opposition gestoßen. Die Fraktion der Linken warf Spahn am Freitag „Gleichgültigkeit gegenüber dem Datenschutz“ vor. „Ohne im Vorfeld festgelegte und verbindliche Schutzmechanismen für sensible Gesundheitsdaten darf es nicht zu einer Einführung der elektronischen Patientenakte kommen“, sagte der Linkenpolitiker Achim Kessler.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Maria Klein-Schmeink warf Spahn vor, einen „unrealistischen Zeitplan“ aufgestellt zu haben. „Dafür bekommt er nun die Quittung.“
Zuvor war bekannt geworden, dass der Referentenentwurf für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz; DVG) in der Ressortabstimmung zumindest teilweise durchgefallen ist. Regierungskreisen zufolge hatte das Justizministerium Bedenken angemeldet. Datenschutzaspekte müssten noch stärker berücksichtigt werden, hieß es in Regierungskreisen.
Lücke im Gesetz
Die betreffen in erster Linie eine Schutzlücke, die nach dem bisherigen Gesetzentwurf für eine Übergangszeit aufgegangen wäre. Versicherte hätten Ärzten Zugriff auf alle Daten einräumen müssen. Die Funktion, Ärzten nur zu Teilbereichen der Akten Zutritt zu erlauben, hätte erst später zur Verfügung gestanden. Diese Lücke soll nun in einem eigenen Gesetz angegangen werden.
Um den geplanten Starttermin der elektronischen Patientenakte (ePA) zum Jahreswechsel 2020/21 nicht zu gefährden, geht der Minister nun vorerst mit einem konsolidierten Referentenentwurf ins Rennen. Er liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Darin ist nicht mehr die Rede davon, dass bis zum 31. März 2021 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen seien, den Impfpass, den Mutterpass, die U-Untersuchungen für Kinder und Zahn-Bonus-Hefte Bestandteil der Patientenakte werden zu lassen.
Die neue Sprachregelung lautet nun: „In einem zeitnah folgenden Gesetz gilt es zudem, auch die Leistungsbringer in der Rehabilitation an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen sowie weitere Anwendungen in die elektronische Patientenakte zu integrieren und die Versicherten bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 einzuführenden elektronischen Patientenakte zu unterstützen.“
Regierungskreisen zufolge wird sich das Kabinett am 10. Juli mit dem abgespeckten Digitale-Versorgung-Gesetz befassen.
Dessen Schwerpunkte haben sich nach den Änderungen in Richtung Versorgung mit Gesundheits-Apps verlagert. Versicherte sollen einen Anspruch auf diese Listungen erhalten, sofern sie qualitätsgesichert sind. Nicht berührt von den Änderungen ist auch die Stärkung der Telekonsile und ihre extrabudgetäre Vergütung. Ebenfalls kommen soll die Fortführung des Gesundheitsfonds mit 200 Millionen Euro im Jahr.