Medizinstudium
Bemühungen um Masterplan reichen nicht
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin äußert in einer Stellungnahme ein wenig Lob, aber vor allem viel Kritik am jüngsten Gutachten zum Masterplan Medizinstudium 2020.
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Digitalisierung im Medizinstudium – auch ein Thema im Masterplan 2020.
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BERLIN. “Die DEGAM erkennt an, dass sich die Prenzel-Kommission erhebliche Mühe gegeben hat, die Auswirkungen des Masterplans 2020 für die Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte zu beleuchten“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Begrüßenswert seien vor allem die Hinweise zu didaktischen Anforderungen und zur Digitalisierung. Im vergangenen Dezember hatte eine unabhängige Expertenkommission des Wissenschaftsrates unter Leitung des Bildungsforschers Manfred Prenzel ein Gutachten zum Masterplan Medizinstudium 2020 veröffentlicht.
Darauf folgen jedoch etliche Kritikpunkte der DEGAM. So sei die geforderte und notwendige Einbindung von Teilen der Forschung und Lehre in den Bereich der primärärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung nicht adäquat erkennbar. Insbesondere würden die Anforderungen der Bevölkerung in Bezug auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse, die durch die Gesundheitsministerien vertreten werden, völlig inadäquat berücksichtigt, heißt es weiter.
Als „völlig inakzeptabel“ werden die Vorschläge zur Abwertung von Blockpraktika bezeichnet sowie die, geringen Unterrichtsanteile in der außerklinischen Versorgung vor dem PJ. Das Pflichtquartal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sei unverzichtbar und nicht durch universitäre Einrichtungen wie Spezial- oder Notfallambulanzen ersetzbar.
Auch die Kapazitätsberechnung folge dieser Fehleinschätzung. Für den patientenbezogenen Unterricht sei ein deutlich höherer extramuraler Unterrichtsanteil als im Gutachten genannt anzusetzen. Daher sei es wichtig, in den vorgeschlagenen Beirates, der die Umsetzung des Masterplans eng begleite, auch jemand aus dem Bereich der Allgemeinmedizin sowie der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einbezogen werde.
Offenbar sei es bei der Berechnung des Finanzbedarfs darum gegangen, mehr Ressourcen für die etablierten – und im Vergleich zur Lehre in Arztpraxen und durch Lehrbeauftragte – teureren universitären Bereiche zu erreichen, so ein Vorwurf der DEGAM. Zustimmung findet die Kommission für den Plan, dass externe Prüfer und Lehrpersonen im PJ adäquat vergütet und die Studierenden im PJ eine Aufwandsentschädigung erhalten müssen. Neue, mehr praxisbezogene Unterrichtsformate sowie Mobilitätsbeihilfen benötigten allerdings mehr finanzielle Ressourcen, verweist die DEGAM mit Blick auf eigene Berechnungen dazu. (run)