Tarifwechselberatung

Bund der Versicherten kassiert Niederlage gegen MLP

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KÖLN. Das Landgericht Heidelberg hat die Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen den Makler MLP wegen seiner Aktivitäten in der Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung abgewiesen (Az.: 11 O 18/17).

Da es bei der kommerziellen Tarifwechselberatung immer wieder zu verbraucherfeindlichen Auswüchsen kommt, will der BdV grundsätzlich klären lassen, was bei der Beratung erlaubt ist – und hat sich dafür mit MLP ein prominentes Beispiel gesucht. Der Verband hatte MLP zunächst erfolglos abgemahnt und dann Klage eingereicht.

MLP sieht das Vorgehen relativ gelassen. Das Unternehmen stützt sich bei der Tarifwechselberatung auf ein Rundschreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Danach dürfen auch solche Makler Kunden beraten, bei denen der ursprüngliche Vertrag gar nicht abgeschlossen wurde. Die Industrie- und Handelskammern sind die Aufsichtskörperschaften der Versicherungsvermittler.

MLP sieht sich durch das Urteil des Heidelberger Landgerichts bestätigt. "Die Rechtslage ist unseres Erachtens eindeutig", so ein Unternehmenssprecher. Der BdV will abwarten, bis das Urteil schriftlich vorliegt, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. (iss)

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