Hygiene

Gericht verbietet Pflegerin lange Fingernägel

Veröffentlicht:

AACHEN. Eine Betreuerin in einem Altenheim bei Aachen darf nicht mit langen, lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen, entschied jetzt das Arbeitsgericht Aachen (Az.: 1CA 1909/18).

Die Klägerin hatte nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien, berichtet der „WDR“. Zudem pflege sie Senioren nicht direkt und gebe selten Essen aus.

Das Gericht dagegen teilte den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Es orientierte sich unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts. Die Gesundheit der Senioren habe mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin, so die Richter. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?