Urteil

Arzneiautomat in Hüffenhardt bleibt aus

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KARLSRUHE/STUTTGART. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung vor dem Landgericht Mosbach hat im Berufungsverfahren nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass der von DocMorris betriebene Abgabeautomat für Arzneimittel im baden-württembergischen Hüffenhardt verboten bleibt.

Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz in einer Klage des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) gegen den niederländischen Arzneimittelversender. Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte das Gericht laut BAV in Verfahren anderer Kläger in gleicher Sache gleiche Entscheidungen getroffen. Es liege ein Verstoß gegen Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, so das OLG. (maw)

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