Beschlüsse
Ärztetag gegen Legalisierung von Cannabis
Die Delegierten beim Deutschen Ärztetag sind gegen die Legalisierung von Cannabis: Sie warnen vor der Gefahr psychotischer Störungen. Gleichzeitig sind sie aber gegen eine Kriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten.
Veröffentlicht:
Die künftige Bundesregierung könnte Cannabis legalisieren: Die Überlegungen der Ampel-Koalitionäre stoßen beim Ärztetag auf Kritik,
© Iarygin Andrii / stock.adobe.com
Berlin. Der Deutsche Ärztetag hat in einem Beschluss vor den Konsequenzen einer möglichen Legalisierung von Cannabis gewarnt. In einem Antrag des BÄK-Vorstands, den eine Mehrheit der Delegierten am Dienstag angenommen hat, wird dazu auf die CaPRIS-Studie (Cannabis: Potenzial und Risiken) verwiesen.
Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Studie zeigte bei Cannabiskonsumenten ein um etwa das Zweifache erhöhte Risiko für psychotische Störungen. Durch eine Legalisierung würden die gesundheitlichen Gefahren und die Langzeiteffekte des Cannabiskonsums verharmlost.
Erst- und Gelegenheitskonsumenten nicht kriminalisieren!
In einem weiteren Beschluss plädieren die Delegierten dafür, Erst- oder Gelegenheitskonsumenten nicht in die Illegalität zu drängen. Der Besitz geringer Mengen von Cannabis sowie anderer Drogen sollte künftig nicht mehr nach dem Betäubungsmittelgesetz sanktioniert, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bislang werde jeder Besitz von Betäubungsmitteln polizeilich aktenkundig. Mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis würden „junge Menschen frühzeitig stigmatisiert und Abhängigkeitserkrankte von der Aufnahme einer suchttherapeutischen Behandlung abgehalten“, heißt es.
Mit Blick auf den neuen Bundestag mahnt der Deutsche Ärztetag außerdem ein Suizidpräventionsgesetz an. Angebote der Prävention sollten „regelhaft und flächendeckend“ allen Menschen in Lebenskrisen zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfsangebote müssten „nachhaltig“ finanziert werden. Nötig sei auch eine bundesweite Hotline für suizidgefährdete Menschen. Im Beschluss wird gefordert, das gesamte Projekt wissenschaftlich zu evaluieren.
Zur Begründung heißt es, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 zur Suizidassistenz habe der Gesetzgeber die Aufgabe, ein Schutzkonzept im Bereich der Suizidhilfe einzurichten. Da eine entsprechende Regelung bisher fehle, sei ein Suizidpräventionsgesetz „zwingend erforderlich“. (fst)