Ärztetag 2017
Digital Health – Vor allem eine Frage der Weiterbildung
Eine Einbindung der Digitalisierung in die ärztliche Weiterbildung, aber auch klare Regeln für die Finanzierung der Telematikinfrastruktur: Der Deutsche Ärztetag hat sehr konkrete Beschlüsse in Sachen Digital Health gefasst.
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Einer der wichtigsten Beschlüsse auf den Ärztetag: Die Einführung von Curricula zur Förderung der ärztlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der digitalen Gesundheitsversorgung wird gefordert.
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FREIBURG. Auch wenn die Technik auf dem Deutschen Ärztetag (DÄT) immer wieder streikte. Und Professor Wulf Dietrich von der Landesärztekammer Bayern doch etwas provokant fragte: "Wenn wir es noch nicht einmal schaffen 250 Delegierte auf dem Ärztetag zu vernetzen, wie wollen wir es dann schaffen, für 80 Millionen Menschen eine sichere Infrastruktur aufzubauen?" – Die Delegierten schafften es dennoch, einige wegweisende Beschlüsse in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens und E-Health zu fassen.
Tag 2 beim Ärztetag: Viel Diskussionsstoff um Pro und Kontra zur Digitalisierung
Veröffentlicht: 25.05.2017 © Springer Medizin
Einer der wichtigsten ist wohl, dass der Deutsche Ärztetag die Einführung von Curricula zur Förderung der ärztlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der digitalen Gesundheitsversorgung fordert. Das betrifft in erster Linie die (Muster-)Weiterbildungsordnung, aber eben nicht nur. Hintergrund sind hierbei auch die zeitlichen Ressourcen, die Ärzte für die digitale Versorgung bereit stellen sollen. Denn die Weiterbildungsordnung definiert die Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Fachgruppen. Das kann gerade im Sinne der Telemedizin von entscheidender Bedeutung sein.
Regelmäßiges Training für Ärzte
Dicht dran am Deutschen Ärztetag
Die "Ärzte Zeitung" ist für Sie beim 120. Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mai vor Ort in Freiburg – und berichtet live und umfassend:
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Gleichzeitig sollen durch den Beschluss die Landesärztekammern künftig in die Lage versetzt werden, regelhaft Schulungen für bereits niedergelassene Ärzte anzubieten. Und natürlich soll Digital Health ebenso Bestandteil des Medizinstudiums werden.
Da der Aufbau der Telematikinfrastruktur, der künftigen Datenautobahn im Gesundheitswesen, und die damit einhergehende Vernetzung der Praxen, Kliniken und Apotheken allen Bundesbürgern zugute komme, soll nach dem Willen der DÄT-Delegierten auch die Finanzierung auf breitere Schultern verteilt werden. "Eine Finanzierung aus Mitteln der GKV ohne Einbeziehung der privaten Krankenversicherung und Beihilfe ist nicht sachgerecht", heißt es im Beschluss, dem mit großer Mehrheit zugestimmt wurde. Die nötige Infrastruktur solle daher aus Steuermitteln finanziert werden.
Honorar außerhalb der MGV
Es wurde aber natürlich auch die Vergütung für die Ärzte diskutiert. E-Health-Anwendungen, die den Arzt bei Diagnose und Therapie unterstützen, sollen demnach künftig nicht nur "angemessen", sondern vor allem außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden. Hier klingt die Unzufriedenheit der Ärzte mit den EBM-Ziffern für den elektronischen Arztbrief oder die Videosprechstunde durch.
Bei allen Chancen, die der 120. Ärztetag digitalen Anwendungen tatsächlich zuspricht, zeigten sich die Delegierten und der BÄK-Vorstand in ihren Beschlussanträgen jedoch immer wieder in ihrer Rolle als Hüter der Patientenrechte. So müssten Patienten darauf vertrauen können, dass auch bei digitalen Anwendungen die ärztliche Schweigepflicht gewährleistet bleibe. Und sie müssten das Recht erhalten, sich gegen die Nutzung solcher Anwendungen zu entscheiden.
Spannend ist, dass die Delegierten einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der elektronischen Patientenakte einfordern – damit die Patienten schneller an der Digitalisierung teilhaben könnten.