GOÄ-Reform

Es geht voran, aber nur sehr langsam

Dr. Klaus Reinhardt muss die Kraft der zwei Herzen haben – er ist bei der Bundesärztekammer der Mann für die GOÄ-Reform. Beim Ärztetag zog er Bilanz: Viel Geduld ist weiter nötig.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

ERFURT. Der Deutsche Ärztetag wehrt sich gegen eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte, bei der GOÄ und EBM zusammengeführt werden. Blaupause für ein solches Vorhaben könne allein die GOÄ sein, "keinesfalls jedoch der EBM", heißt es in einem Antrag, den der Ärztetag am Mittwochnachmittag verabschiedet hat.

In jedem Fall müsse verhindert werden, dass die GOÄ an den EBM angeglichen wird.

Abschluss nicht in Sicht

Unterdessen kommt die Reform der GOÄ zwar stetig voran, ein Abschluss im Sinne der politischen Umsetzung durch den Gesetzgeber ist indes gegenwärtig nicht in Sicht.

Aktuell wird der mit den Landesärztekammern und über 130 Verbänden und Fachgesellschaften erarbeitete Entwurf nun einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen, berichtete Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung bei der BÄK.

Das novellierte Leistungsverzeichnis besteht nun aus 5589 Leistungslegenden, davon 4196 Hauptleistungen und 1393 Zuschlägen. Angesichts oft geäußerter Zweifel betonte Reinhardt ausdrücklich, die Bildung von Analogziffern bei innovativen Leistungen werde auch künftig möglich sein.

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Veröffentlicht: 10.05.2018 © Springer Medizin

In den vergangenen Monaten sind Verbände und Fachgesellschaften fortlaufend in den Prozess einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation einbezogen worden. Ziel ist es, den Zeit- und Personalaufwand zu einzelnen Leistungslegenden abzustimmen.

Hier habe es in vielen Fällen Missverständnisse bei der Bestimmung der Arztzeit für bestimmte Leistungen gegeben, die nun bereinigt werden müssten, berichtete Reinhardt. Den Status der aktuellen GOÄ-Version bezeichnete er als "Version 2.0 plus".

Eine sauber kalkulierte und bewertete GOÄ sei von zentraler Bedeutung. Denn dieses Konvolut könne dann, wenn es so weit ist, "von der Politik nicht einfach vom Tisch gewischt werden", so Reinhardt.

Die Delegierten wollten insbesondere wissen, welche finanziellen Folgewirkungen eine so komplett neu kalkulierte GOÄ auslösen würde.

Wörtlich heißt es daher im Antrag: "In nachvollziehbaren Hochrechnungen und unter Hinzuziehung der verfügbaren Datengrundlagen soll eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung sichergestellt werden."

Rudolf Henke, Kammerchef in Nordrhein und neuerdings in den Vorstand der Unionsfraktion im Bundestag aufgerückt, machte klar, wie anspruchsvoll eine politische Umsetzung der GOÄ sein würde. Wenn die Bundesärztekammer eines Tages dem Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine GOÄ übergibt, beginnt der Prozess erst.

"Wir müssen am Ende die überzeugen, die die Kostenfolgen zu tragen haben", sagte Henke – und das seien die Finanzminister der Länder.

"Politischer Realitässinn" gefragt

In vielen Reden von Delegierten machte sich angesichts der nicht enden wollenden Reform Unmut breit. Doch Reinhardt mahnte "politischen Realitätssinn" der Vorschläge des Ärztetags an.

So wurde ein Antrag, in dem eine zeitnahe und deutliche Erhöhung der geltenden GOÄ gefordert wurde, lieber an den Vorstand überwiesen.

Der Delegierte Dr. Ellis Huber warnte seine Kollegen vor "Zwergenaufständen" bei der GOÄ. Die Politik orientiere sich an den Meinungen der Bevölkerung – und die verstehe ohnehin keine GOÄ mit 5000 Leistungslegenden, so Huber.

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Kompromisse hat sich der Ärztetag ausbedungen, das Endergebnis einer neuen GOÄ nochmals gesondert zu bewerten, bevor es dem BMG übergeben wird. Eine Ausnahme machte der Ärztetag dann aber doch: Eine qualifizierte Leichenschau und Todesfeststellung sei unter den gegenwärtigen Honorarbedingungen nicht möglich.

Daher wurden Bundesregierung und Bundesrat in einem Antrag aufgefordert, die Vergütung für diese Leistungen entsprechend dem Vorschlag in der neuen GOÄ "vorzeitig umzusetzen".

Wie schätzt Reinhardt die Chance der neuen Gebührenordnung insgesamt ein? "Ich bin noch nicht völlig desillusioniert", gab er sich vorsichtig optimistisch.

Kommentare
Dr.med. Henning Fischer 11.05.201809:52 Uhr

es stellt sich die Frage


wer profitiert von diesem chronischen GOÄ-Desaster und wieviel hat er dafür bezahlt (es geht ja um etliche Milliarden "Einsparungen" bei der PKV)

und warum werden chronisch unfähige Funktionäre nicht in die Wüste geschickt?

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.05.201816:23 Uhr

Das wirkt nun wirklich wie "Herbert Knebels Affentheater"!

Bereits am 13.9.2016 kommentierte ich im Deutschen Ärzteblatt:

"In der Diskussion über die GOÄ-Novellierung (Gebührenordnung für Ärzte) verstrickte sich Prof. h.c. (HH) Dr.med. Frank Ulrich Montgomery als MB-Ehrenvorsitzender und Präsident der Bundesärztekammer ebenso wie jetzt Kollege K. Reinhardt weiterhin in Widersprüche:

1. Es war der designierte GOÄneu-Verhandlungsführer, der MB-Funktionär und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. med. Theodor Windhorst, der die GOÄ-Verhandlungen mit massiven Fehleinschätzungen, irrigen Kalkulationen und Interessenkonflikten vor die Wand gefahren hatte.

2. Es war der außerordentlicher Deutsche Ärztetag in Berlin, wo er sich das Ärzte-Delegierten-Mandat für weitere GOÄneu Verhandlungen mit der Allianz Private Kran­ken­ver­siche­rungs-AG und den Beihilfestellen bestätigen ließ.

3. Er und andere MB-Funktionäre saßen oder sitzen aber zugleich im Ärztebeirat „auf dem Schoße“ der Allianz Private Kran­ken­ver­siche­rungs-AG.

4. Nach dem keineswegs überraschenden Rücktritt des glücklos dilettierenden GOÄ-Reform-Chefverhandlers, Dr. med. Theodor Windhorst, bleibt das GOÄneu-Problem als zentrale Chefsache am allein verantwortlichen BÄK-Präsident hängen.

5. Dieser hat offensichtlich die Orientierung verloren, vertritt nicht die haus- und fachärztlichen Interessenlagen bzw. hat sie falsch eingeschätzt. Kollege K. Reinhardt dilettiert jetzt in vergleichbarer Richtung.

Aktuelle Informationen, wie z. B. die Neugründung eines PKV-Instituts zur Abrechnungsauswertung, das BÄK-Eingeständnis, über keinerlei Abrechnungsdatensätze zu verfügen, die BÄK-Absichtserklärung, jetzt erst eigene GOÄneu-Abrechnungs-Ziffernlegenden formulieren und betriebswirtschaftlich durchkalkulieren zu wollen, und die jetzige personelle Verstärkung des BÄK-Referats für die GOÄneu, lassen auf eine GOÄneu-Dauerbaustelle mit komplettem Fach- und Organisationsversagen der Bundesärztekammer schließen.

Die Gebührenordnung für Ärzte reflektiert, welche professionellen Aufgaben mit welchen Zielen und zu welchen Bewertungen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verrichten und erfüllen sollen. Sie gehört zur primären und hoheitlichen Essenz für die Legitimation des von allen Landesärztekammern beauftragten BÄK-Vorstands und damit speziell des BÄK-Präsidenten. Dieser kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen.

Die Vorgeschichte der GOÄ bzw. der GOÄneu unterstreicht das Desaster:

• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 33 Jahren (1983-2016) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg unter 0,4% p. a.
• Nullrunde mit 0,0 Prozent Punktwerterhöhung seit 1997 (21 Jahre)

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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