Fachkongress „Pflege 2020“

Westerfellhaus warnt Ärzte vor Standesdünkel

Die Debatte um einen Neuzuschnitt der Aufgaben von Ärzten und Pflegekräften gewinnt weiter an Fahrt. Der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus hat dabei eine Mahnung an Ärztefunktionäre.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Debatte um einen Neuzuschnitt der Aufgaben von Ärzten und Pflegekräften gewinnt weiter an Fahrt. „Wir haben in den vergangenen Jahren zu viel Zeit darauf verschwendet, über ideologische Grenzen nachzudenken“, sagte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, bei einem Pressegespräch zum Fachkongress „Pflege 2020“ am Donnerstag in Berlin.

Westerfellhaus: „Erwarte eine schnelle Einigung“

Von der Anfang kommender Woche startenden Arbeitsgruppe zur Neujustierung der interprofessionellen Zusammenarbeit erhoffe und erwarte er sich eine „schnelle Einigung“, betonte Westerfellhaus. „Ich glaube, dass es bei den Ärzten eine hohe Bereitschaft gibt, konstruktiv in diesen Dialog einzusteigen.“ Dasselbe erwarte er von denen „die für die konstitutionelle Ärzteschaft sprechen“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung steht einer Aufweichung des Arztvorbehalts bislang ablehnend gegenüber.

Westerfellhaus betonte, Pflegekräfte hätten sich durch die zunehmende Akademisierung ihres Berufszweigs neue Kompetenzen angeeignet. Diese dürften nicht ungenutzt bleiben. „Ansonsten verschwenden wir Ressourcen“. In vielen ländlichen Regionen ständen „hochkompetente Pflegefachkräfte“ für die Versorgung bereit, die nächste Arztpraxis sei dagegen „30, 40 Kilometer entfernt“.

Versorgungssicherheit sollte im Fokus stehen

In solchen Fällen müsse es erlaubt sein zu fragen, wer was im System mache, forderte Westerfellhaus. Es dürfe bei der Neuordnung der Aufgaben im Gesundheitswesen nicht länger um „das Bewahren von Standesdünkel“ gehen. Die Debatte habe sich vielmehr um die Frage der „Versorgungssicherheit“ für die Menschen zu drehen.

Über die Übertragung medizinischer Kompetenzen an Pflege wird in Deutschland bereits seit zwei Jahrzehnten kontrovers diskutiert. 2012 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den Weg für die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an speziell geschulte Pflegekräfte freigemacht. Der Gesetzgeber hatte dafür mit dem Paragrafen 63 Absatz 3c im Sozialgesetzbuch V die Tür geöffnet.

Modellprojekte sind Papiertiger

Westerfellhaus kritisierte, dass bislang „nichts davon zum Einsatz gekommen ist“. Mit dem Pflegeberufereformgesetz seien die Voraussetzungen geschaffen worden, um Pflegefachkräfte zur selbstständigen Ausführung der Heilkunde zu befähigen. „Deswegen müssen dem jetzt auch Taten folgen.“

Zu dem von Springer Pflege ausgerichteten Kongress werden dieses Wochenende 1700 Pflegekräfte aus Kliniken, Heimen und ambulanten Diensten erwartet. Eröffnet wird die Veranstaltung von Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und Arbeitsminister Huberts Heil (beide SPD). (hom)

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Nach Bundesrats-Votum

Unterschiedliche Reaktionen auf beschlossene Klinikreform

Lesetipps