Akupunktur: längere Frist

SIEGBURG (lu). Wer Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen zu Lasten einer Krankenkasse akupunktieren will, kann die nötige Qualifikation aller Voraussicht nach bis 30. Juni 2008 erwerben.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Frist, die ursprünglich am 31. Dezember 2007 enden sollte, um ein halbes Jahr verlängert. Nach Angaben des GBA haben viele Ärzte die Qualifikation aufgrund der Termine der jeweiligen Ärztekammer nicht rechtzeitig einreichen können.

Vertragsärzte dürfen Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur erbringen, wenn sie sich insgesamt 360 Stunden in Akupunktur, Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung weitergebildet haben. Durch die Fristverlängerung sei die Akupunktur-Versorgung in der GKV gesichert, so der Bundesausschuss. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen.

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