Neue Corona-Regeln ab Herbst
Ampel-Koalition setzt beim Infektionsschutz vor allem auf Maske
Corona-Maßnahmen soll es auch im kommenden Herbst und Winter geben. Der Bund beschränkt seine Vorgaben auf Wesentliches. Länder bekommen „Instrumentenkasten“.
Veröffentlicht:Berlin. Die Ampel-Koalition geht auf Nummer sicher und bereitet für Herbst und Winter ein weiteres Paket von Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung von SARS-CoV-2 vor. „Wir müssen mit einer großen Belastung rechnen“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwochnachmittag bei einer Videokonferenz mit Journalisten. In die gleiche Kerbe hieb auch Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach: „Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein“, kündigte Lauterbach an.
Um keine Regelungslücke entstehen zu lassen werde die geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes um eine Woche verlängert, sagte Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD. Der „nächste Coronawinter“ beginne also am 1. Oktober und ende am Karfreitag 7. April 2023.
Ampel einigt sich auf Anschlussregelungen
Für diese gut sechs Monate haben sich Vertreter von SPD, Grünen und FDP auf „modifizierte Anschlussregelungen“ geeinigt, die rechtzeitig vor dem geplanten Start zwischen den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern verhandelt werden sollen. Zunächst soll das Bundeskabinett das Konzept noch im August beschließen. Ins parlamentarische Verfahren sollen die Vorschläge dann als Teil des bereits vorgelegten Entwurfs eines „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“.
Dies sind die Maßnahmen, die der Bund festlegen will:
- Maskenpflicht in Passagierflugzeugen und in Fernzügen.
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dies soll auch für Beschäftigte in der ambulanten Pflege gelten.
Weitere Schutzvorkehrungen sollen die Länderparlamente optional danntreffen können, wenn sie Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und/oder für die Kritische Infrastruktur des Landes sehen. Diese sind:
- Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- In Restaurant, Bars und anderen Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Kinos und Fitness Centern soll die Maskenpflicht durch einen nach 3G organisierten Zugang ersetzt werden können, also durch „getestet, geimpft, genesen“. Impfung und Genesung dürfen dabei nicht länger als 90 Tage zurückliegen.
- Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerbereinrichtungen, Gefängnisse, Schulen und Kitas.
- Maskenpflicht in Schulen ab dem 5. Schuljahr.
Länderparlamente können schärfere Regeln aufsetzen
Bei Gefahr im Verzug können die Länderparlamente analog zur geltenden Hot-Spot-Regelung eine Überlastung des Gesundheitswesens und der Kritischen Infrastruktur feststellen.
Dann sollen weitergehende Schritte möglich sein:
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
- In Innenräumen sollen dann auch getestete, geimpfte und genesene Personen Masken tragen müssen.
- Verpflichtende Hygienekonzepte.
- Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Meter.
- Personenobergrenzen für Veranstaltungen.
Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal bleibt
Über das Startdatum 1. Oktober für diese Maßnahmen hinaus soll es keine weiteren Schwellenwerte geben. Sollte es ein „Wunder“ geben, und die Herbstwelle bleibe aus, könne die Regierung allerdings die Regeln suspendieren, kündigte Justizminister Buschmann an.
Weiter gelten sollen die bisherigen Quarantäneregelungen, der auf 90 Tage begrenzte Genesenenstatus und die Impfpflicht für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Es sei kontraproduktiv am „Vorabend der Ankunft neuer Impfstoffe“ eine solche Regelung zu beenden, sagte Lauterbach dazu. Lockdowns, Ausgangssperren, Betriebs- und Schulschließungen soll es nicht mehr geben. (af)