Analoga: Kassenleistung mit Rabatt
BERLIN (HL). Typ-2-Diabetiker, die derzeit kurzwirksame Analoga erhalten, können hoffen, daß diese Arzneimittel eine Kassenleistung bleiben. Dafür Vorkehrungen zu treffen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt dem Bundesausschuß auferlegt.
Im Juli hatte der Bundesausschuß beschlossen, daß kurzwirksame Insulin-analoga bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern wegen ihrer im Vergleich zu Humaninsulin höheren Preise unwirtschaftlich sind.
Grund dafür war die Nutzenbewertung durch das IQWiG. Danach hätten die kurzwirksamen Analoge keine Zusatznutzen für die Patienten. Im Kern hat das BMG die Entscheidung gebilligt, aber die Auflage gemacht, Rabatte zu berücksichtigen.
Lesen Sie dazu auch: Genehmigung mit Auflagen