Augenärzte kritisieren Transplantatregelung

BERLIN (eb). Hornhaut kann bis zu 72 Stunden nach dem Tod des Spenders entnommen werden. Doch eine EU-Regelung verschärfe die Knappheit von Transplantaten, so die Ophthalmologische Gesellschaft (DOG).

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Demnach muss das Blut des Spenders binnen 24 Stunden nach dem Tod entnommen und auf Krankheiten untersucht werden. Ansonsten darf das Körpergewebe nicht mehr verwendet werden.

Diese Vorgabe erhöhe die Sicherheit der Hornhautempfänger kaum, so die DOG.

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