Kinder und Jugendliche
BfR warnt vor hohem Konsum von Energy Drinks
Etwa 10 Prozent der Jugendlichen trinken übermäßig viel Energy Drinks, so das BfR.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Stellungnahme zu den Auswirkungen von Energy Drinks auf Herz und Kreislauf bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.
In seiner Bewertung kommt das Institut zu dem Schluss, dass moderate Energy-Drink-Mengen nicht zu unerwünschten Wirkungen bei jungen gesunden Erwachsenen führen. Bei einigen, die in den bewerteten Studien einen Liter getrunken hatten, zeigten sich jedoch moderate bis schwerwiegendere Wirkungen: Herzklopfen, Kurzatmigkeit, Muskelzittern, Übelkeit, Angstzustände, Nervosität sowie EKG-Veränderungen, heißt es in einer BfR-Mitteilung.
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Kinder und Jugendliche täglich nicht mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen, erinnert das BfR. Bei einem gesunden jungen Menschen mit etwa 50 kg Körpergewicht sind dies 150 mg Koffein. Diese Menge wird schon mit zwei handelsüblichen Dosen Energy Drink mit jeweils 80 mg Koffein pro 250 ml überschritten.
Befragungen zum Trinkverhalten belegten, dass zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu bestimmten Gelegenheiten übermäßig hohe Mengen an Energy Drinks von einem Liter und mehr konsumieren. Diese zehn Prozent seien als HochRisikogruppe anzusehen, wird BfR-Präsident Professor Andreas Hensel in der Mitteilung zitiert. „Viele wissen nicht, dass zusätzlicher Alkoholkonsum oder anstrengende körperliche Betätigung die unerwünschten Wirkungen des Koffeins weiter verstärken.“
Das BfR empfiehlt daher, noch intensiver aufzuklären, um dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bei jungen Menschen entgegenzuwirken. Die Risikogruppe wäre mit Kampagnen etwa an Schulen gut zu erreichen.
Seit 2014 muss auf Energy-Drink-Produkten, die mehr als 150 mg Koffein pro Liter enthalten, folgender Hinweis erscheinen: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.“ (eb)
Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bfr.bund.de > Publikationen > BfR-Stellungnahmen > 2019