„Tag des herzkranken Kindes“

Corona darf kein Grund sein, dass Kinderherzen leiden!

Eltern sollten nicht die Praxen und Kliniken aus Angst vor SARS-CoV-2 meiden: Die Regierung warnt am „Tag des herzkranken Kindes“ vor schwerwiegenden Folgen ausbleibender Kontrollen und Behandlungen bei Kindern mit Herzproblemen.

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Auch in Corona-Zeiten sollten Eltern und Ärzte Kinderherzen nicht aus dem Blick verlieren.

Auch in Corona-Zeiten sollten Eltern und Ärzte Kinderherzen nicht aus dem Blick verlieren.

© Wojciech Gajda / stock.adobe.com

Berlin. Die Coronavirus-Pandemie darf nicht dazu führen, dass Kinder mit Herzerkrankungen ihre Untersuchungen oder Behandlungen verpassen: Daran erinnert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum „Tag des herzkranken Kindes“ am 5. Mai in einer Mitteilung. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herzchirurgin Prof. Claudia Schmidtke, bittet gerade die Eltern, die Termine ihrer Kinder auch jetzt wahrzunehmen.

„Gerade für junge Patienten mit angeborenem Herzfehler ist kontinuierliche medizinische Betreuung überlebenswichtig“, erklärt Schmidtke. Sowohl notwendige Behandlungen als auch Kontrolluntersuchungen dürften nicht aus Angst vor COVID-19 geschwänzt werden, da eine nosokomiale Infektion sehr unwahrscheinlich sei, so die Patientenbeauftragte. Schmidtke verweist auf die strikte Trennung zwischen Patienten mit Coronavirus-Verdacht und Nicht-Infizierten in Kliniken und Praxen.

Laut Mitteilung wird etwa jedes 100. Kind hierzulande mit einem Herzfehler geboren, was diesen zur häufigsten Fehlbildung in Deutschland macht. Neben Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und den Untersuchungen nach der Geburt gehört auch die Pulsoxymetrie seit 2017 zu den Routineuntersuchungen, um schwere Herzfehler bei Neugeborenen festzustellen. (ajo)

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