Bundestag

Einigung: Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten

Bis zuletzt hatten Union, SPD, FDP und Grüne miteinander gerungen, nun ist der Weg für den Bundestag frei: Kommt das Gesetz durch, wird der Anspruch auf Mutterschutz deutlich ausgeweitet.

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Jede dritte Frau in Deutschland ist von einer Fehlgeburt betroffen, deren Mutterschutz soll künftig ausgeweitet werden.

Jede dritte Frau in Deutschland ist von einer Fehlgeburt betroffen, deren Mutterschutz soll künftig ausgeweitet werden.

© Fabian Sommer/dpa

Berlin. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD laut einer gemeinsamen Presseerklärung geeinigt haben.

Darin heißt es: „In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen – die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden.“

Laut Tagesordnung des Bundestags soll am späten Donnerstagabend über den Entwurf final entschieden werden. Auch die FDP-Fraktion will dem neuen Gesetz nach dpa-Informationen zustimmen.

Regelung greift ab 13. Schwangerschaftswoche

Der Gesetzentwurf sieht einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz vor, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Schwangerschaftswoche greifen soll. Als Mutterschutzzeit gelten in den meisten Fällen die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten.

Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Union sieht „frauenpolitischen Meilenstein“

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, sprach von einem „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.

Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner wies darauf hin, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen sei. Für diese Frauen zerbreche eine Welt. Es sei deshalb richtig, dass nun eine Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen werde.

Zahl der Betroffenen unklar

Wie viele Frauen die Neuregelung genau betreffen würde, ist unklar. Nach Angaben des Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor.

Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Ministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Etwa 6.000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle sieht der neue Gesetzentwurf keinen Mutterschutzanspruch vor. (dpa)

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