Umfrage zur Grippeimpfung
Impfstoffe, Honorar, Bestellmengen – so sind regionalen Regeln
Die Grippe-Impfsaison beginnt: Vorbestellungen sind längst gemacht, viele Praxen bestellen jetzt den konkreten Bedarf. Die „Ärzte Zeitung“ hat nachgefragt, wie das Bestellprozedere in den KVen abläuft. Ergebnis: Die Impfvereinbarungen erzeugen regionale Vielfalt.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Chargen über insgesamt 15,7 Millionen Impfstoffdosen hat das Paul-Ehrlich-Institut bis zum 20. September freigegeben. Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA) stehen in den Startlöchern für die beginnende Impfsaison, die Lieferung der ersten Impfdosen lässt aber teilweise noch auf sich warten.
Die Vorbestellungen sind längst gemacht, teilweise wird dann, je nach KV, der konkrete Bedarf in kleineren Mengen bestellt, nicht alles auf einmal. Die Regeln, nach denen sich die Praxen dabei richten müssen, sind in jeder Kassenärztlichen Vereinigung ein bisschen anders, abhängig von der jeweiligen regionalen Impfvereinbarung der KV mit den Krankenkassen in der Region.
Aber wie viele Impfdosen darf ein Arzt pro Sprechstundenbedarf-Rezept (SSB) bestellen? Welche zugelassenen Impfstoffe dürfen überhaupt rezeptiert werden? Oder ist eine generische, also hersteller-unabhängige Bestellung gewünscht? Die „Ärzte Zeitung“ hat in den KVen nachgefragt, was bei der Bestellung von Influenzaimpfstoffen zu beachten ist, wie die Honorierung geregelt ist und wie sich nach den Änderungen im Terminservicegesetz TSVG, die auch die Grippeimpfung betreffen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden lassen.
Konflikte in der Lieferkette
Die Umfrage hat auch Konflikte in der Lieferkette aufgedeckt, etwa zwischen Ärzten und Apothekern: So geben manche KVen die Empfehlung 70 Impfdosen je Rezept oder auch je Verordnungszeile zu verordnen, andere KVen empfehlen, den gesamten Bedarf über ein Rezept zu bestellen.
Das wiederum gefällt nicht jedem Apotheker, dessen Aufschlag auf den Grippeimpfstoff seit dieser Saison TSVG-bedingt auf 75 Euro je Verordnungszeile beschränkt ist (bei 1 Euro je Einzeldosis). Rezepte gehen zurück – und Ärzte stehen zwischen der Empfehlung der KV und dem Wunsch der Apotheker, den Aufwand für die Bestellungen adäquat vergütet zu bekommen.
Impfvereinbarungen in den KVen (234 kB)
Unterschiede gibt es nach wie vor auch in der Höhe der Vergütung einer Grippeimpfung. Sie differiert je nach KV oder auch nach Krankenkasse zwischen 7,15 Euro (Knappschaft in der KV Berlin) und 9,43 Euro in der KV Hessen. Relativ niedrig vergütet wird die Impfleistung auch in der KV Niedersachsen, relativ gut im Vergleich zu anderen Regionen stehen hier die KVen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Baden-Württemberg da.
In allen KVen spielt der Vorjahresbedarf als Orientierungsgröße für die Bestellung zur aktuellen Impfsaison eine Rolle. Dabei ist in einigen KVen allerdings 90 Prozent der Vorjahresmenge die Messgröße, in anderen 100 Prozent plus nicht befriedigter Bedarf aus dem Vorjahr. Zur Erinnerung: In der letzten Saison gab es zeitweise echte Engpässe bei den verfügbaren Chargen für Impfstoffe.
Unwirtschaftlichkeit sehr selten
Große Probleme mit der Wirtschaftlichkeit meldet keine KV, wobei schon darauf geachtet wird, dass nicht zu sehr über Bedarf bestellt wird: In der KV Rheinland-Pfalz bekommen Praxen zum Beispiel dann Ärger, wenn sie mehr als 95 Prozent des Vorjahresbedarfs bestellen und dann 20 Prozent der bestellten Mengen nicht verimpfen. Geachtet wird auch darauf, ob die Praxen auf Sprechstundenbedarf bestellten Impfstoff an Privatpatienten verimpfen. Mehr Details finden Sie in der großen Tabelle.