Klage gegen Berliner Spielhallengesetz

BERLIN (dpa). Die Auseinandersetzung zwischen der Politik und der privaten Glücksspielindustrie geht in eine neue Runde. Deutschlands führender Spielhallen-Betreiber, die Gauselmann-Gruppe, hat Klage gegen das Berliner Spielhallengesetz erhoben.

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Dieses ist aus Sicht des Unternehmens verfassungswidrig, da es "in unzulässiger Weise" in das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingreife und zu einer grundgesetzwidrigen Enteignung führe. Die Klage sei nur der Anfang "einer Prozesslawine". Es gehe auch um mögliche Milliarden-Schadensersatzforderungen allein gegen das Land Berlin, teilte die Gauselmann-Gruppe weiter mit.

Berlin hatte im Mai als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Damit will der rot-rote Senat die "Spielhallenflut" in der Hauptstadt eindämmen.

Das Gesetz sieht zum Beispiel einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen vor, kürzere Öffnungszeiten und eine Begrenzung von Automaten in neuen Spielcasinos. Zudem müssen Betreiber von Spielhallen größere Hürden überwinden, bevor sie neue Spielotheken eröffnen dürfen.

Nach Darstellung der Gauselmann-Gruppe sieht das Spielhallengesetz auch vor, dass nach einer Frist von fünf Jahren alle Spielhallen-Zulassungen erlöschen.

Dies erfülle den Tatbestand der Enteignung, die nicht nur die Betreiber von Spielstätten, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter treffe: "Diese Rechtsverstöße reichen eigentlich allein schon aus, um das Gesetz zu Fall zu bringen." Die Gauselmann-Gruppe rechnet mit Klagen auch anderer Betreiber.

Aus Sicht des Unternehmens werden legale Spielangebote beschränkt und illegale begünstigt. Hunderte illegaler Spielorte mit oder ohne Gaststätten- oder Wettkonzession blieben unberührt und bestimmten weiterhin das Stadtbild Berlins.

Die Automatenindustrie hatte bereits vor Wochen - unabhängig vom Gesetz in Berlin - Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe angekündigt, sollten die Länder insgesamt strengere Vorgaben für private Spielhallen umsetzen.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll 2012 in Kraft treten. Die Unterzeichnung verzögert sich aber. Kritik kam zuletzt auch von der EU-Kommission in Brüssel.

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