Langwirksame Analoga weiter Kassenleistung

Insulinanaloga müssen weiter von den Kassen erstattet werden (hier Insulin glargin von Sanofi-Aventis).
© Sanofi-Aventis
BERLIN (HL). Die langwirksamen Insulinanaloga (Lantus® von Sanofi Aventis und Levemir® von Novo Nordisk) bleiben einstweilen zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig, auch wenn sie mehr kosten die Humaninsuline. Eine Verordnungseinschränkung, die der Gemeinsame Bundesausschuss im März beschlossen hatte, hat das Bundesgesundheitsministerium nicht genehmigt. Vielmehr wurde dem Bundesausschuss jetzt aufgegeben zu klären, ob durch den Einsatz von langwirksamen Insulinanaloga regelhaft Unterschiede bei der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung oder anderen Leistungen entstehen. Solche Kostenunterschiede müsste der GBA berücksichtigen.
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