Reisemedizin
Mit Herzschwäche auf Reisen – So geht's
Meer oder Berge? Auto oder Flugzeug? Solche Fragen stellen sich für herzinsuffiziente Patienten, wenn sie ihre Urlaubsreise planen. Ärzte sind dann als kompetenter Ratgeber gefragt.
Veröffentlicht:Bei der reisemedizinischen Beratung von Patienten mit Herzinsuffizienz müssen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Als erstes muss das passende Reiseziel gefunden werden, denn sowohl ein sehr heißes als auch ein sehr kaltes Klima können das Herz belasten. So führt Hitze zu einem Flüssigkeitsverlust mit Thrombosegefahr und Pulsanstieg, zu einer Gefäßerweiterung mit Blutdruckabfall und einem Anstieg des Herzzeitvolumens. Kälte hingegen induziert eine Vasokonstriktion, was das Blutdruck- und Infarktrisiko erhöht.
Der Patient sollte immer eine Kopie seiner wichtigsten Krankheitsunterlagen und die Ausweise für die orale Antikoagulation, Herzschrittmacher und Defibrillator bei sich haben. Geklärt sein sollte auch die Frage, wie er im Ausland krankenversichert ist. Sinnvoll sind immer eine Reiserücktritts- und eine Rückholversicherung. Wichtig ist auch ein kompletter Impfschutz und für Patienten, die Amiodaron einnehmen, ein ausreichender Sonnenschutz. Und die Medikamente sollten stets im Handgepäck sein.
Der Patient muss darüber aufgeklärt sein, dass bei Durchfallerkrankungen Medikamente ihre Wirkung verlieren können. Und bei der Malariaprophylaxe müssen Interaktionen mit anderen Medikamenten vor allem Phenprocoumon beachtet werden. Mefloquin, Atovaquon/Proguanil und auch Doxycyclin verstärken die Wirkung von Phenprocoumon und erhöhen somit das Blutungsrisiko. Bekannt sind auch gefährliche Interaktionen der Malariamittel mit Antiarrhythmika. Sie verlängern die QTc-Zeit, dies kann zu lebensbedrohlichen tachykarden ventrikulären Herzrhythmusstörungen im Sinne von Torsades de pointes führen.
Flugtauglichkeit bei Herzschwäche
» Nicht flugtauglich sind Herzpatienten mit einem Blutdruck über 220/120 mmHg oder einem NYHA-Stadium IV oder einer Angina pectoris in Ruhe. Bei höhergradigem symptomatischen AV-Block oder ventrikulären Tachykardien ist der Patient ebenfalls fluguntauglich.
» Bedingt flugtauglich sind Patienten im NYHA-Stadium III oder mit Stenokardien bei geringer Belastung. Dasselbe gilt für Patienten mit supraventrikulären Tachykardien.
Bei Patienten mit Herzschwäche ist auch häufig eine Beurteilung der Fahrtauglichkeit, der Flugtauglichkeit, der Höhentauglichkeit oder der Wassertauglichkeit erforderlich.
Fahrtauglichkeit meist gegeben
Herzinsuffiziente Patienten sind in der Regel für den privaten Bereich fahrtauglich. Herzkrankheiten als Unfallursache sind sehr selten. Häufiger sind Hypoglykämien, epileptische Anfälle oder neurokardiogene Synkopen. Grundsätzlich gilt: Bei einem Herzinfarkt mit einer EF > 30 Prozent ist der Patient nach zwei Wochen wieder fahrtauglich, bei einer EF < 30 Prozent frühestens nach einem Monat.
Bei Patienten mit einer stabilen Angina pectoris mit Stentimplantation ist keine Restriktion erforderlich, so dass Betroffene nach 24 Stunden wieder Autofahren dürfen. Auch zwei bis vier Wochen nach einer Bypass-Op ist der Patient fahrtauglich. Bei herzinsuffizienten Patienten besteht nur im Stadium NYHA IV Fahruntauglichkeit. Nach ICD-Implantation zur Primärprävention kann der Patient nach einer Woche wieder fahren, bei Patienten nach rhythmogenem Ereignis ohne Synkope nach einem Monat und einem solchen mit Bewusstlosigkeit nach drei Monaten.
Und wie steht es mit der Flugtauglichkeit? Im Flugzeug besteht eine leichte hypobare Hypoxie, die ein Gesunder durch eine leichte Hyperventilation und Tachykardie zur Aufrechterhaltung des Herz-Zeit-Volumens kompensiert. Gleichzeitig sinken Koronarreserve und Belastbarkeit, was für schwer Herzinsuffiziente problematisch sein kann. Die alveoläre Hypoxie führt außerdem zur Drosselung der Lungenperfusion, was bei disponierten Patienten eine Rechtsherzdekompensation auslösen kann.
Doch die meisten Herzpatienten sind flugtauglich. Nicht flugtauglich sind solche mit einem Blutdruck über 220/120 mmHg oder einem NYHA-Stadium IV oder einer Angina pectoris in Ruhe. Patienten im NYHA-Stadium III oder mit Stenokardien bei geringer Belastung gelten als bedingt flugtauglich, das heißt sie sollten während des Flugs Sauerstoff erhalten. Bedingt flugtauglich sind auch Patienten mit supraventrikulären Tachykardien. Bei einem höhergradigen symptomatischen AV-Block oder ventrikulären Tachykardien ist der Patient fluguntauglich. Wenn 100 Meter ohne Hilfe gegangen und zehn bis 12 Stufen symptomfrei gestiegen werden können, darf geflogen werden.
Vorsicht mit der Höhe
Während eines Höhenaufenthaltes nimmt die Herzfrequenz in Ruhe zu und die maximal bei Belastung erreichbare Herzfrequenz ab, was die Belastbarkeit insgesamt vermindert. Die maximale aerobe Leistungsfähigkeit nimmt also ab, und zwar um 1 Prozent pro 100 Meter über 1500 Meter. Die gesteigerte Sensitivität der Chemorezeptoren bei Abnahme der Sauerstoff-Sättigung verstärkt die Ventilation, bis eine Adaptation eingetreten ist. Deshalb sollte die durchschnittliche maximale Aufstiegsgeschwindigkeit je nach Befinden zwischen 300 und 500 Metern täglich liegen. Befindet sich die Erkrankung in einem stabilen Stadium und treten bei Belastung auf Meereshöhe keine Beschwerden auf, ist ein Aufenthalt bis in 3000 Meter Höhe möglich. Patienten mit Symptomen sollten nicht in die Höhe gehen.
Immersionseffekt beim Schwimmen
Beim Eintauchen des Köpers ins Wasser kommt es durch den erhöhten Umgebungsdruck zur Umverteilung von Blut aus der Peripherie in den Thorax. Dies bedeutet eine akute Volumenbelastung für das Herz. Darüber hinaus führt die Kälte zu einer Vasokonstriktion, was die Volumenverschiebung verstärkt.
Bei einer Immersion bis zum Hals kommt es zu einer Zunahme des zentralen Blutvolumens von bis zu 700 ml. Gleichzeitig wird der Sympathikus stimuliert und der Energieverbrauch steigt. Bei halstiefer Immersion bleibt bei Patienten mit schwerer Herzschwäche die Steigerung des Schlagvolumens aus oder es sinkt sogar. Trotz dieser akuten Verschlechterung der zentralen Hämodynamik fühlen sich die Patienten meist wohl. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass der linke Ventrikel die bedeutsame Volumenbelastung während der Immersion toleriert. Deshalb wird bei klinischen Zeichen einer Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Funktion, also einer EF< 50 Prozent und einem linksventrikulärem enddiastolischen Durchmesser > 60 mm vom Schwimmen abgeraten.
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