Zwangsstörung

Neue Leitlinie publiziert

Nun liegt eine Leitlinie zu Zwangsstörungen in gedruckter Form vor.

Veröffentlicht:

BERLIN. Zwangsstörungen würden häufig falsch, spät oder gar nicht diagnostiziert, teilt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mit.

Nun biete eine unter Schirmherrschaft der DGPPN entwickelte S3-Leitlinie eine Orientierung für die Behandlung. Sie wende sich an alle Berufsgruppen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, die an der Therapie beteiligt sind.

Es sei bekannt, dass den Patienten die richtige Behandlung nachhaltig helfe. Medikamente spielen eine untergeordnete Rolle, im Vordergrund stehen psychotherapeutische Interventionen, heißt es in der Mitteilung.

Die Leitlinie enthalte 71 Empfehlungen und Statements, die auch Patienten und Angehörigen transparent gemacht werden. In Deutschland erkranken, so die DGPPN, 1 bis 3 Prozent der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens an einer Zwangsstörung.

Damit sei sie hier die vierthäufigste psychische Erkrankung. Im Mittel dauere es 10 bis 15 Jahre, bis die Patienten sich professionelle Hilfe holen. 27 Organisationen waren an der Leitlinie beteiligt.

Neben einer Langversion mit Beschreibung der Evidenzgrundlage und Einordnung in die Praxis gebe es einen Leitlinienreport und eine Kurzversion. (eb)

Die vollständigen Leitlinien finden Sie unter www.dgppn.de, wenn Sie dem Pfad "Publikationen - Leitlinien - F4 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen" folgen.

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