Präparat kann zu Lasten der GKV verordnet werden
KÖLN/SIEGBURG (fst). Mit der Markteinführung kann das neue inhalative Insulin Exubera® von Vertragsärzten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Daran ändert auch die Anfang Mai veröffentlichte Kurzbewertung (Rapid Report) des Präparats durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nichts.
Veröffentlicht:Denn das Präparat ist "bislang überhaupt kein Beratungsthema beim Gemeinsamen Bundesausschuß gewesen", erläutert GBA-Sprecherin Caroline Mohr der "Ärzte Zeitung". Im November 2005 hatte lediglich der Unterausschuß Arzneimittel des GBA das Institut mit der Erarbeitung einer Stellungnahme beauftragt. Der kürzlich vorgelegte Rapid Report sei "zwar schon eine wissenschaftliche Analyse, aber keine Expertise, die für eine Nutzenbewertung als Arbeitsgrundlage dienen kann", so Mohr.
Den Unterschied zu einem offiziellen Verfahren, bei dem das IQWiG vom GBA mit der Erstellung eines Berichts beauftragt wird, betont auch das Institut: "Die IQWiG-Wissenschaftler sehen ihren Rapid Report nicht als abschließende Bewertung." Das Institut empfiehlt lediglich, "das Präparat weiter zu evaluieren und in einem nächsten Schritt bislang noch unpublizierte Daten aus Studien einzubeziehen", heißt es.
Der bloßen "Meinungsbildung", wie das IQWiG schreibt, dient der Rapid Report aber keineswegs. Wie der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess dem "Deutschen Ärzteblatt" sagte, sollten Ärzte "frühzeitig informiert werden, so daß es nicht (...) zu einer breiten Markteinführung kommt, bevor eine Bewertung (des Präparats) erfolgt ist".
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