Eilverordnung
Verpflichtender Vogelgrippe-Check vor Schlachtung
Enten und Gänse müssen auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie in den Schlachthof gebracht werden. Das sieht eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor.
Veröffentlicht:MEPPEN/MAGDEBURG. Die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach Enten und Gänse vor der Schlachtung auf Vogelgrippe getestet werden müssen, gilt bundesweit bis 31. März 2015.
Die Verbände der Geflügelwirtschaft hätten schon am Wochenende zugesichert, die Untersuchung sofort umzusetzen.
Danach müssen von einem Schlachthoftransport mindestens 60 Tiere auf das Vogelgrippevirus untersucht werden. Sei ein Tier befallen, gehe der Transport nicht in den Schlachthof.
Enten und Gänse haben oft keine Krankheitszeichen
Die Proben dürfen nicht länger als sieben Tage vor der Schlachtung entnommen worden sein.
Dies biete genügend Zeit, um Ergebnisse der Tests vorliegen zu haben, bevor der Transport zum Schlachthof gehe, erläuterte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.
Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern häufig kaum Anzeichen eines Befalls mit dem Vogelgrippevirus H5N8. Damit bestehe das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung gelangen.
Die Verordnung soll die Ausbreitung der vor allem für Hühnervögel gefährlichen Infektion eindämmen.
Am Wochenende war - zum zweiten Mal in einer Woche - das Vogelgrippe-Virus H5N8 auf einem Hof in Niedersachsen nachgewiesen worden.
Nachdem der Erreger Anfang voriger Woche im Landkreis Cloppenburg festgestellt wurde, bestätigte sich am Wochenende ein Verdachtsfall im Kreis Emsland.
Zudem wiesen Experten das Virus bei einem Wildvogel in Sachsen-Anhalt nach.
Der zweite Vogelgrippe-Fall in Niedersachsen trat auf einem Entenmastbetrieb im nördlichen Kreis Emsland auf, wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte.
Auf dem Hof sollten rund 10.000 Tiere getötet werden. Im Umkreis von drei Kilometern wurden 18 weitere Geflügelbetriebe mit 170.000 Tieren gesperrt.
In einem Zehn-Kilometer-Radius wurden über 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren einer verstärkten Beobachtung unterstellt.
Aufatmen in Cloppenburg
Aufatmen gab es dagegen im Kreis Cloppenburg, wo vor etwa einer Woche in Barßel der erste H5N8-Erreger in Niedersachsen nachgewiesen wurde.
Auf keinem der rund 60 Höfe im Umkreis des betroffenen Betriebs wurden Auffälligkeiten entdeckt, sagte ein Ministeriumssprecher.
Niedersachsen ist mit rund 100 Millionen Stück Geflügel der wichtigste Produzent in Deutschland. Im Kreis Emsland werden rund 30 Millionen Tiere gehalten, im Kreis Cloppenburg knapp 13,5 Millionen.
In Sachsen-Anhalt wurde das Virus in einem Wildvogel entdeckt. Die Stockente sei am 7. Dezember von einem Tierarzt in Aken an der Elbe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld tot aufgefunden worden.
In der Nacht zu Samstag wiesen Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts in Riems (Mecklenburg-Vorpommern) das Virus H5N8 in dem Tier nach. Es ist der erste bekannte Fall in Sachsen-Anhalt mit diesem Erregertyp.
Nach der Untersuchung weiterer Tiere auf drei Höfen der Umgebung gaben Experten jedoch Entwarnung.
Bei keinem der Geflügelhalter seien neue Verdachtsfälle aufgetreten, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums.
Kontrollen bei Geflügelzüchtern
Experten hätten 45 Tiere in zwei privaten Geflügelanlagen im Radius von 1000 Metern sowie weitere 86 Tiere in einem gewerblichen Betrieb im Umkreis von 3000 Metern um den Fundort der Ente untersucht.
In den kommenden Tagen werden die zuständigen Veterinärmediziner bei den Geflügelzüchtern weitere Routine-Kontrollen durchführen.
Das zuvor in Ostasien kursierende gefährliche H5N8-Virus tauchte in Europa im November zunächst in einem Putenhof in Mecklenburg-Vorpommern auf, später auch in Großbritannien, den Niederlanden und Italien.
Derzeit gilt eine Übertragung über Zugvögel als wahrscheinlichster Verbreitungsweg.
Auch wenn bislang durch den Vogelgrippe-Typ keine Gefahr für den Menschen bekannt ist, kann eine Übertragung nie völlig ausgeschlossen werden. (dpa)