Coronavirus-Pandemie
Zahnärzte wollen Versorgung aufrecht erhalten
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer arbeiten gemeinsam daran, effizient auf die Entwicklungen beim sich ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 reagieren zu können.
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Patienten sollten vor einer Behandlung zunächst telefonisch Rücksprache mit ihrem Zahnarzt halten.
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Köln/Berlin. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) plädieren in einer gemeinsamen Mitteilung inständig für die Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie.
Gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder haben sie am Freitag Maßnahmen zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vorgestellt, unter anderem auch für Notfallbehandlungen mit SARS-CoV-2 infizierter oder unter Quarantäne stehender Personen.
Austausch auf allen Ebenen
„Wir sind im ständigen Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern, Stakeholdern im Gesundheitswesen und den Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können“, erläutert Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.
Auch die KZBV arbeitet laut Mitteilung mit Bundgesundheitsminister Jens Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind und solchen, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.
Mithilfe der Patienten mitentscheidend
Um den Spagat zwischen Versorgung einerseits und Mitarbeiter- und Patientenschutz andererseits zu schaffen, sei man „auf die aktive Mithilfe der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen“, so KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer.
Patienten sollten vor einer Behandlung zunächst telefonisch Rücksprache mit ihrem Zahnarzt halten. Patienten, die bereits leichte Symptome einer Erkrankung zeigten, seien angehalten, sich – soweit kein Notfall – erst nach Abklingen der Erkrankung zahnmedizinisch behandeln zu lassen.
In Akutsituationen sollten sich die Patienten zunächst mit ihrem Hauszahnarzt in Verbindung setzen oder sich an die Hotline der KZV wenden. (mu)