Arzthaftung
AOK Hessen: Jeder vierte mutmaßliche Behandlungsfehler bestätigt sich
Die Quote der durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler lag bei der AOK Hessen im Jahr 2023 bei 25 Prozent. Über 2,9 Millionen Euro konnte die Krankenkasse dadurch zurückfordern.
Veröffentlicht:Bad Homburg. Die AOK Hessen hat im vergangenen Jahr mehr als 2,9 Millionen Euro aus festgestellten ärztlichen Behandlungsfehlern zurückfordern können, wie die Kasse am Dienstag mitteilte. Die Quote der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) bestätigten Behandlungsfehler habe 2023 bei 25 Prozent gelegen.
Aktuell seien 1000 Fälle bei der AOK Hessen in Bearbeitung, sagte deren Verantwortlicher für das Behandlungsfehlermanagement, Robin Diedering. Nach einem Erstgespräch, in dem die Versicherten über grundsätzliche Fragen der Arzthaftung und der Patientenrechte aufgeklärt würden, folge eine genaue Überprüfung des Falles durch den MD.
Die AOK prüfe aber nicht nur ärztliche Behandlungsfehler im Krankenhaus oder in der Praxis. Ebenfalls geprüft werden können Verdachtsfälle von Fehlern in der Pflege, bei Physiotherapeuten oder Hebammen sowie bei Verdacht eines Produktfehlers wie nicht korrekt funktionierende Herzschrittmacher oder defekte Hüftprothesen. (bar)