Vertrag zu Investitionen unterzeichnet
850 Millionen für Uni-Klinikum Gießen und Marburg in zehn Jahren
Neue Geräte, neue Gebäude und „zehn Jahre Ruhe“: Nach zwei Jahren Tauziehen zwischen öffentlicher Hand und privatem Träger ist der Vertrag unter Dach und Fach. Selbst Kritiker sind erleichtert.
Veröffentlicht:Marburg. Das Land Hessen und der private Eigentümer investieren in den nächsten zehn Jahren 850 Millionen Euro in das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM). Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen und vielen Jahren der Unsicherheit seit der Privatisierung schaffe das „Zukunftspapier Plus“ nun Rechtssicherheit für die dringend nötigen Investitionen an den beiden mittelhessischen Standorten, so die Vertragspartner am Dienstag in Marburg.
Entsprechende Verträge wurden bereits am Montag unterschrieben. Vertragspartner sind das Land Hessen, die Rhön Klinikum AG und die Asklepios Kliniken GmbH als private Mehrheitseigner, das Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie die beiden Universitäten. Zwei Drittel der Investitionssumme übernimmt das Land, ein Drittel das Unternehmen.
Ein Plus für Preissteigerungen
2023 gibt das Land 48,15 Millionen Euro für medizinisches Gerät und Baumaßnahmen, vom Unternehmen kommen 23,5 Millionen Euro. Diese Beträge werden in festgelegten Stufen jährlich gesteigert. In zehn Jahren soll sich das auf 850 Millionen Euro summiert haben. In einer vorherigen Vereinbarung waren 800 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden - die 50 Millionen mehr gleichen die Preissteigerung im Bausektor aus.
Betriebsbedingte Kündigungen sind im „Zukunftspapier Plus“ ebenso ausgeschlossen wie die Ausgliederung von Betriebsteilen. Die Vereinbarung biete „zehn Jahre Ruhe und echte Perspektiven“, sagte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne). Die Einigung sichere „optimale Krankenversorgung und exzellente Wissenschaft“ in Mittelhessen, sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).
Gewinne müssen reinvestiert werden
Das „komplexe Vertragswerk“, so Dorn, regelt zahlreiche Details und Eventualitäten. Ein „Thesaurierungsgebot“ verpflichtet den privaten Träger, dass alle Gewinne aus dem UKGM im UKGM verbleiben und dort reinvestiert werden müssen. Wenn die erwirtschafteten Gewinne nicht ausreichen, muss Rhön aus Eigenmitteln Geld zuschießen.
Eine „Change of Control“-Klausel sichert dem Land im Fall eines Eigentümerwechsels von über 50 Prozent der Anteile ein Rückkaufsrecht zu. Eine „Trennungsrechnung“ dividiert auseinander, was Forschung und was Lehre ist - denn die Kosten werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt.
Vorrangige Investitionen sollen jetzt angegangen werden
Auch Professor Werner Seeger, der Ärztliche Direktor des UKGM - ein entschiedener Kritiker der Privatisierung -, zeigte sich erleichtert: „Das ist ein emotionaler Moment“, gestand er. Seit der Privatisierung 2006 habe man gewusst: „Das kann auf die Dauer nicht gut gehen.“ Mit der nun unterzeichneten Vereinbarung komme das UKGM endlich „aus dieser Zwangslage heraus“. Die Bedingungen seien nun „fundamental besser“ als seit der Privatisierung 2006.
Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen nun die Investitionen, die schon 2017 vereinbart worden waren: die Erweiterung der Chirurgie und der Kinderklinik in Gießen sowie die Sanierung der Erwachsenen-Psychiatrie und der zentralen OP-Räume in Marburg.
Neu vereinbart wurde eine lange Liste weiterer Investitionsprojekte „mit erster Priorität“. Darin enthalten sind zum Beispiel die Zahnklinik und die Frauenklinik in Gießen und eine neue Infektionsstation in Gießen. In Marburg stehen Modernisierungen des Klinikums auf den Lahnbergen, des Psychiatriecampus Ortenberg und die Zahnklinik auf dieser Liste. Dazu kommen standortübergreifende Funktionsbauten wie ein Zentrallabor, eine Apotheke, ein Rechenzentrum und eine Zentralsterilisation.
Kritik von Gewerkschaft
Die Gewerkschaft Verdi bezeichnete das Zukunftspapier als „nicht ausreichend“. Sie kritisierte den aus ihrer Sicht fehlenden Schutz für die Beschäftigten der UKGM Service GmbH - sie müssten weiterhin um ihre Arbeitsplätze bangen. Außerdem vermisst Verdi „klare Vorgaben für verbindliche Personalmindeststandards“. „Positiv“ sei allerdings, dass sich durch die Zahlung von Investitionsmitteln der wirtschaftliche Druck auf die Beschäftigten verringere. (dpa)