Kommentar zu Pflegeleistungen
Inzwischen werden die meisten wissen, dass die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen. Schließlich ist dieser Sozialversicherungszweig explizit als Teilkaskoschutz angelegt worden.