Landkreis Deggendorf
Arzt soll mehrere Patienten mit Corona infiziert haben
Nach einer Party soll ein niedergelassener Arzt trotz Corona-Krankheitssymptomen weiterpraktiziert, ohne sein Testergebnis abzuwarten. Nun stehen rund 300 Personen unter Quarantäne.
Veröffentlicht:Deggendorf. Ein niedergelassener Arzt im Landkreis Deggendorf soll Ursache einer mehrfachen Ansteckung mit dem Coronavirus sein, in deren Folge jetzt weitere 275 Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen.
Wie der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf den Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter berichtet, soll sich der Arzt bei einer Feier in Tschechien angesteckt haben. Obwohl er gewusst haben soll, heißt es, dass sich auf der Party auch positiv auf COVID-19 Getestete befunden hätten und er Krankheitssymptome zeigte, die auch einen Rückschluss auf diese Erkrankung zuließen, habe er weiterpraktiziert, ohne sein Testergebnis abzuwarten.
Gesamte Schulklasse unter Quarantäne
Fünf Kontaktpersonen des Arztes seien mittlerweile positiv getestet worden. Sie hatten laut Landratsamt mit etwa 275 weiteren Personen Kontakt, die sich jetzt in Quarantäne befänden; alle seien größtenteils schon getestet. Die Ergebnisse würden im Laufe der Woche erwartet. Zu den positiv Getesteten gehört den Angaben zufolge auch eine Schülerin der Realschule Schöllnach. Deren gesamte 10. Klasse stehe unter Quarantäne.
Der Arzt habe sich auf eigene Initiative testen lassen, der Test sei positiv ausgefallen. „Ab Bekanntwerden des Ergebnisses hat er unserem Kenntnisstand nach nicht mehr praktiziert“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Und weiter: „Ob möglicherweise ein Straftatbestand vorliegt, muss von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Das Landratsamt Deggendorf wird die entsprechenden Schritte einleiten.“
Arztpraxis soll geschlossen sein
Der Bayerische Rundfunk zitiert Landrat Bernreiter mit den Worten, für ihn sei „das Verhalten des Arztes Körperverletzung“. Die Praxis des erkrankten Arztes soll derzeit geschlossen sein.
Eine Anfrage der „Ärzte Zeitung“ bei der Bayerischen Landesärztekammer mit der Bitte um rechtlichen Einordnung der Angelegenheit und insbesondere zu der Frage, ob einem freiberuflich tätigen Arzt allein aus seinem Berufsstand heraus besondere Sorgfaltspflichten hinsichtlich der eigenen Krankmeldung erwachsen, wurde bislang leider nicht beantwortet. (bfe/cw)